Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

6 Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leistungsfalles privat und nicht gewerblich genutzt und kein gemietetes, gewerbliches Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstattersatzwagen). Mitgeführte Anhänger sind den Schutzbrief-Bestimmungen entsprechend mit geschützt. Die auf oder für die Partnerin/den Partner nachweislich im gemeinsamen Haushalt oder auf Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) zugelassenen Kraftfahrzeuge sind dann geschützt, wenn eine der Fahrzeugart entsprechende gültige Partner-Mitgliedschaft bzw. eine Gratis-Kinder-Mitgliedschaft besteht. WANN WERDEN SCHUTZBRIEF- LEISTUNGEN ERBRACHT? Die ÖAMTC Mitgliedschaft und der Schutzbrief müssen vor Eintritt des Schadensereignisses (das zum Leistungsfall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Schutzbrief-Leistungen beginnt mit 00:00 Uhr des Tages, der auf den Tag der Bezahlung folgt. Der Schutzbrief gilt für das im/auf dem Schutzbrief-Heft angeführte Kalenderjahr. Nothilfe in Krisen- oder Katastrophengebieten (z.B. offizielle Reisewarnung der höchsten Sicherheitsstufe des österreichischen Außenministeriums zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht. Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen, ►in denen bei Reiseantritt eine Reisewarnung oder regionale Reisewarnung für das Reisegebiet bestand (Warnung der höchsten Sicherheitsstufe des österreichischen Außenministeriums). Über die aktuellen Sicherheits- und Reisewarnungen informieren Sie sich bitte direkt auf der Seite des österreichischen Außenministeriums unter www.bmeia.gv.at ►oder die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhängen ►oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran aufseiten der Unruhestifter teilgenommen haben ►oder die mittelbar oder unmittelbar durch jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen, chemischen oder biologischen Waffen, durch Kernenergie oder durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 50/2020) in der jeweils geltenden Fassung verursacht Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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