Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

12 Vertragspartner der Schutzbrief-Inhaberin/des Schutzbrief-Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder einer seiner Landesvereine (Oberösterreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club/ OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad- und Touring Club/SAMTC, Automobil- und Touringclub Tirol/ATT, Vorarlberger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermärkischer Automobil- und Motorsportklub/STAMK sowie Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC). Der Vertragspartner wird der leichteren Lesbarkeit halber als ÖAMTC bezeichnet. Erfüllungsort ist Wien und es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Devisenmittelkurs der Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen Börsenkurs, gilt der von der Nationalbank bekannt gegebene Bankenwechselkurs. Die Schutzbrief-Inhaberin/der Schutzbrief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC, alle für sich und die geschützten Personen erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen und entbindet diese von der Schweigepflicht. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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