69 Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise im Ausland unvorhergesehen erkrankt oder verletzt und kann deshalb ein geschütztes Firmenfahrzeug nicht selbst zurückführen. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Übergeben Sie der/dem ÖAMTC Fahrerin/ Fahrer das verkehrs- und betriebssichere Firmenfahrzeug samt aller Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel. Das Firmenfahrzeug muss fertig und ordnungsgemäß beladen und abfahrbereit sein. SO HILFT DER ÖAMTC: Es wird ein/e ÖAMTC Fahrerin/Fahrer entsendet, die/der das Firmenfahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestätigter Transportfähigkeit auch die kranke Person – sowie das Gepäck zur Meldeadresse in Österreich oder ggf. zum Zielort in Österreich zurückführt. Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für den ÖAMTC Fahrer und für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Reisekosten (z.B. Treibstoff, Maut, Verpflegung) werden nicht übernommen. BITTE BEACHTEN SIE: Personenanzahl und Gewichte müssen den Angaben der Zulassungsbescheinigung des übergebenen Firmenfahrzeuges entsprechen. Falls Haustiere mittransportiert werden sollen, geben Sie diese bitte dem Team der Schutzbrief-Nothilfe beim ersten Telefonat zur weiteren Klärung bekannt. Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahrgesetz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. Falls die Rückholung durch eine/n ÖAMTC Fahrerin/Fahrer aus anderen als den im vorigen Absatz genannten Gründen nicht möglich ist, veranlasst der ÖAMTC den Fahrzeugrücktransport zur Meldeadresse der geschützten Person in Österreich oder ggf. zum Zielort in Österreich. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). +43 1 25 120 00 Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.
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