49 Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist mit dem ge- schützten Firmenfahrzeug bzw. im Zuge einer Reise in Österreich verunglückt oder unvorhergesehen erkrankt und wird in ein Krankenhaus in Österreich eingeliefert, das mehr als 50km vom Heimatkrankenhaus entfernt ist. Es entstehen zusätzliche Übernachtungskosten für geschützte mitreisende Personen. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Senden Sie die Rechnung für die Übernachtungen samt Zahlungsbestätigung und eine Kopie des ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit der zusätzlichen Übernachtungen bestätigt, an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. SO HILFT DER ÖAMTC: Es werden bis zu drei Übernachtungen übernommen, max. €85,– pro geschützte Person und Übernachtung. BITTE BEACHTEN SIE: Achtung: Die Übernachtungskosten sind nicht mit der Leistung „Heimreise“ auf Seite 47 kombinierbar. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). +43 1 25 120 00 Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.
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