37 Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug wurde im Ausland ►durch einen Unfall total beschädigt oder ►durch eine technische Panne irreparabel oder ►gestohlen. Nach den ausländischen Zollbestimmungen gilt es damit als „nicht wieder ausgeführt“ und wird zollpflichtig (außer in EU-Staaten). WAS IST ZU TUN? Achtung: Bitte kontaktieren Sie unverzüglich – noch vor Einleitung des Zollverfahrens – die ÖAMTC Schutzbrief- Nothilfe, da sonst keine Zollhilfe gewährt werden kann. Bei Diebstahl des Firmenfahrzeuges unbedingt polizeiliche Anzeige erstatten. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC unterstützt Sie bei allen diesbezüglichen Zoll- und Behördenformalitäten und trägt die Verwaltungskosten des Zollverfahrens ab der Verständigung sowie allfällige Verschrottungskosten. Strafen oder Strafzölle wegen Nichtbeachtung von Behördenvorschriften kann der ÖAMTC nicht übernehmen. Gutachtenkosten müssen vom Mitglied getragen werden. BITTE BEACHTEN SIE: Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes vereinbart die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe mit Ihnen die Hinterlegung bzw. Rückbringung der Fahrzeugdokumente. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Firma einen Firmensitz (Firmenadresse) hat. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
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