11 ►Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland, ►Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland, ►Notfallservice in Österreich und im Ausland, ►Gepäckrücktransport in Österreich und aus dem Ausland, ►Nachsendekosten in Österreich und ins Ausland, ►Telefonkosten in Österreich und im Ausland, ►Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel in Österreich und im Ausland. Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.). Durch Übernahme und Bezahlung dieses Firmen-Schutzbriefes akzeptieren Sie die darin enthaltenen Bestimmungen und verpflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen dadurch auch ausdrücklich der elektronischen Kommunikation (einschließlich der elektronischen Übermittlung von Vertragserklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt gegebene elektronische Adresse (E-Mail) zu, wobei diese Zustimmung auch für die Folgejahre gilt. Ein Anspruch auf Kostenersatz muss, bei sonstigem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen spätestens drei Jahre nach dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden. Die Bedingungen für den ÖAMTC Notfall- Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das Sie gemeinsam mit dem Firmen-SchutzbriefHeft erhalten haben. Etwaige Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen nach Drucklegung des FirmenSchutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin auto touring veröffentlicht. Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines neuen Firmen-Schutzbriefes. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Sie mit der Bezahlung des Firmen-Schutzbrief-Beitrages annehmen. Der ÖAMTC übermittelt Ihnen rechtzeitig eine Aufstellung der Kennzeichen Ihrer geschützten Firmenfahrzeuge zur Prüfung und ggf. Korrektur und Ergänzung. Beitrag und Leistungsumfang des FirmenSchutzbriefes können jährlich neuen Anforderungen angepasst werden. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
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