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Privat oder kommerziell – rechtliche Fallstricke beim Teilen von Fahrzeugen

Clubjuristin klärt auf, Club unterstützt mit Checklisten, Musterverträgen und Sharing-Angeboten

Kosten sparen, umweltfreundlich mobil sein, nutzen statt besitzen – die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen gewinnt weiter an Bedeutung. Das Teilen von Fahrzeugen wird entweder privat organisiert oder gewerblich angeboten. Wie sich die Angebote unterscheiden und worauf man als Nutzer achten sollte, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sämtliche Infos sowie hilfreiche Checklisten und Kontaktdetails zu den Juristen findet man online unter www.oeamtc.at/sharing.

Privates Sharing – Miteigentum versus Leihe

Privates Teilen gibt es rechtlich betrachtet in Form von Miteigentum oder Leihe. "Miteigentum meint das gemeinsame Anschaffen und Nutzen eines Fahrzeugs. Dabei teilt sich eine Gruppe von Personen ein Fahrzeug, wobei alle Miteigentümer sind", erklärt Pronebner. Sie rät: "Es ist wichtig, sich vorab gemeinsam auf grundlegende Regeln zu einigen und diese zu verschriftlichen. Alle beteiligten Privatpersonen sollten einen Vertrag abschließen, indem sowohl die jeweiligen Rechte und Pflichten aller Vertragspartner als auch die Nutzungsbedingungen wie Versicherungsschutz, Fahrtenbuch und Tanken festgehalten sind." Alle Miteigentümer sollten ein signiertes Vertragsexemplar besitzen. ÖAMTC-Mitglieder erhalten bei den Clubjuristen Musterverträge zum gemeinsamen Anschaffen und Leihen von Fahrzeugen sowie entsprechende Beratung.

Außerdem gibt es private plattformbasierte Sharing-Angebote: Dabei werden Personen online einander vermittelt, die Fahrzeuge anbieten oder suchen. "Rechtlich handelt es sich dabei um Leihe", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Eine schriftliche Vereinbarung, in der wichtige Eckpunkte wie Überlassungszeitraum, Fahrtstrecke oder eventueller Schadenersatz festgehalten sind, verhindert spätere Streitigkeiten." Häufig verleihen Privatpersonen ihr Fahrzeug oder Zubehör fallweise persönlich untereinander – oftmals ohne schriftliche Vereinbarung ("per Handschlag"). Auch hier gilt: Leihe ist die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch einer Sache auf bestimmte Zeit und der Leihvertrag kommt mit der physischen Übergabe zustande. Ein schriftlicher Vertrag muss zwar nicht geschlossen werden – eine Vereinbarung mit beiderseitiger Unterschrift ist dennoch ratsam, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.

Beim kommerziellen Sharing Vertragsdetails kennen, ÖAMTC easy way als neues Angebot

Bei kommerziellem Sharing unterscheidet man einerseits in stellplatzgebundene Systeme, bei denen das Fahrzeug an festgelegten Standorten abgeholt und zurückgebracht werden muss. Abgerechnet wird dabei die Nutzungszeit (meist Stunden) sowie ein fahrleistungsbezogener Kilometersatz. Andererseits gibt es on-demand-Systeme, bei denen Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb einer definierten Ortszone erfolgen müssen. Der genaue Standort des Fahrzeugs kann bei diesen flexiblen Systemen über Internet oder App ermittelt werden, abgerechnet wird nach Nutzungsdauer (meist Minuten). Grundsätzlich gelten beim gewerblichen Sharing die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "Man sollte sich vorab jedoch unbedingt über Details der Nutzung, wie Mindestalter oder Tankregelungen, sowie die Regelung bei Unfällen informieren", rät die ÖAMTC-Juristin. "Außerdem ist es wichtig zu wissen, welchen Versicherungsschutz das Fahrzeug besitzt und wie hoch der Selbstbehalt bei Schäden ist."

Ein on-demand-System, mit dem man umweltschonend unterwegs sein kann, ist ÖAMTC easy way: Mit dem neuen eScooter-Sharing des Mobilitätsclubs kommt man rasch und günstig von A nach B. Jedenfalls bis Ende Oktober (wetterabhängig) kann man die eScooter in Wien und Graz per App leihen, dann beginnt die Winterpause (Start wieder im Frühjahr 2019). Mehr Infos unter www.oeamtc.at/easyway.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Bilder & Grafiken

PRONEBNER Verena   ÖAMTC/Postl PRONEBNER Verena © ÖAMTC/Postl
ÖAMTC easy way Stadt_3 ÖAMTC/Wurnig ÖAMTC easy way Stadt_3 © ÖAMTC/Wurnig
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