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ÖAMTC: Neuerungen bei den Umweltzonen in Europa

ÖAMTC Routenplaner zeigt Zufahrtsbeschränkungen, City-Maut und Co. an

Um die Luftqualität zu verbessern, gibt es in vielen europäischen Städten Zufahrtsbeschränkungen für Pkw, teilweise werden bestimmte Fahrzeuge komplett ausgeschlossen. Diese Fahrbeschränkungen sind allerdings nicht einheitlich geregelt und 2023 gibt es einige Neuerungen: In Spanien und Frankreich zum Beispiel werden die Umweltzonen schrittweise erweitert. "Reisende sollten sich vorab gut informieren, denn es kommt häufig zu Missverständnissen. Die können unter Umständen teuer kommen – denn für die unerlaubte Fahrt in eine Umweltzone drohen Strafen", weiß die Reise-Expertin Dagmar Redel.

Generell lassen sich vier Arten von Zufahrtsbeschränkungen unterscheiden:

* Umweltplaketten: Es gibt die Plakettenpflicht für Umweltzonen, die ähnlich der Autobahnvignette die Zufahrt in eine Stadt erlauben.

* Registrierungspflicht: Gilt eine Registrierungspflicht, wie zum Beispiel für belgische Umweltzonen, muss das Kennzeichen vorab registriert werden.

* City-Maut: Bei einer City-Maut ist bei der Fahrt in eine Stadt eine Gebühr, meist ein 1-Tages-Ticket, zu bezahlen – beispielsweise gilt das in London, Mailand oder in zahlreichen skandinavischen Städten.

* Fahrverbot: Ein komplettes Fahrverbot herrscht in vielen italienischen Innenstädten – die sogenannte 'zona traffico limitato', kurz ZTL, die nur mit einer Genehmigung befahren werden darf. Diese erhält man beispielsweise als Hotelgast direkt über die Unterkunft.

Um ein versehentliches Befahren einer verkehrsbeschränkten Zone zu vermeiden, ist die Planung mit dem ÖAMTC Routenplaner (www.oeamtc.at/routenplaner) empfehlenswert – alle Umweltzonen, Fahrverbote und City-Maut Zonen werden auf der Karte angezeigt.

Neuerungen 2023: Weitere Umweltzonen in Spanien und Frankreich, Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 in München

* Deutschland: Seit Februar 2023 gilt in München zusätzlich zu der bereits bestehenden Umweltzone für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 ein Fahrverbot. Das bedeutet, dass die Umweltzone aktuell nur von Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 oder 6 und mit einer grünen Umweltplakette befahren werden darf. "Sollte das Dieselfahrverbot die Luftqualität nicht ausreichend verbessern, folgt die nächste Verschärfung im Oktober 2023: Dann wird das Fahrverbot auf Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. Zusätzlich wurde das Gebiet der Umweltzone um den Mittleren Ring erweitert.

In anderen deutschen Städten hat sich die Luftqualität bereits verbessert und so wurden z. B. in Heidelberg und Karlsruhe die Umweltzonen wieder aufgehoben.

* Spanien: Mit 1. Jänner 2023 gilt in Spanien ein neues Gesetz, das die Einrichtung von Umweltzonen für Städte mit mehr als 50.000 Einwohner:innen vorsieht. Das betrifft auch einige Städte auf den Kanarischen und Balearischen Inseln. "Vor der Übernahme eines Mietwagens sollte daher geprüft werden, ob die spanische Umweltplakette auf der Windschutzscheibe vorhanden ist", rät die ÖAMTC-Expertin.

* Frankreich: In Frankreich gibt es sowohl dauerhafte als auch temporäre Umweltzonen. Bis 2025 werden schrittweise in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohner:innen dauerhafte Umweltzonen eingeführt. "Reisende sollten sich daher vor Reisebeginn über die aktuelle Lage in der betreffenden Region informieren und gegebenenfalls rechtzeitig die Umweltplakette ’Crit’Air’ besorgen. Die Plakette muss online beim französischen Umweltministerium bestellt werden und wird per Post zugestellt", so Redel.

Die Umweltzone in Straßburg ist zwar nicht neu, aber bis Ende 2022 galt eine Übergangsfrist – d. h. Verstöße wurden nicht geahndet. Seit 1. Jänner 2023 werden nun bei Befahren der Umweltzone ohne Plakette Strafen ausgestellt.

Alles zum Thema Umweltzonen, welche Verkehrsbeschränkung gilt und was man zusätzlich berücksichtigen sollte, findet man für das gesamte europäische Ausland in der Länder-Info des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo/