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ÖAMTC: Elektro-Seniorenmobile liegen im Trend

Günstige Modelle oftmals mit Sicherheitsdefiziten

Wien (OTS) - Für ältere Menschen, die Mühe haben, längere Strecken zu gehen oder sonst in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, bieten sogenannte elektrische Seniorenmobile eine enorme Erleichterung im Alltag. "Die kleinen Elektromobile erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und auch das Angebot wird immer größer", weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Aus diesem Grund hat der Mobilitätsclub den Markt für Senioren-E-Mobile genau unter die Lupe genommen, um einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle und deren Einsatzmöglichkeiten geben zu können.

"Alle erhältlichen Fahrzeuge sind lediglich für Personen, die selbstständig gehen sowie ein- und aussteigen können, geeignet", erklärt Kerbl. Abgesehen davon gibt es sowohl drei- als auch vierrädrige Fahrzeuge mit einem oder sogar zwei Sitzen. "Für den Einsatz in Städten sind Dreiräder oftmals besser geeignet, da sie kompakter sind und damit auch einen engeren Wendekreis haben", berichtet Kerbl. "Allerdings sind sie dadurch auch weniger stabil und kippen leichter." Für längere Strecken eignen sich vierrädrige E-Mobile besser, da sie meist auch schneller sind. "Oft haben diese Modelle auch größere Reifen, was sie komfortabler und geländegängiger macht", ergänzt der Experte des Mobilitätsclubs. Preislich beginnen die günstigen Modelle bei knapp 700 Euro. Abhängig von möglichen Geschwindigkeiten und technischer Ausstattung können aber auch schnell fünfstellige Beträge möglich sein.

Worauf beim Kauf eines Senioren-E-Mobil zu achten ist

* Die Reichweite der angebotenen Akkus reicht von 30 bis 120 Kilometer.

* Für längere Strecken eignen sich Modelle mit bequemem Sitz sowie komfortablem Fahrwerk und Geschwindigkeiten über 20 km/h.

* Für die dunkle Jahreszeit sollte auf eine gute Beleuchtung inkl. Rücklichter geachtet werden.

* Ein "blinder Kauf" im Internet ist nicht anzuraten. Sinnvoll ist es sich im Fachhandel beraten zu lassen, welches Fahrzeug infrage kommt und dann auch eine Testfahrt zu vereinbaren", so Kerbl.

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es

"Aus rechtlicher Sicht sind diese Gefährte nicht per se mit elektrischen Rollstühlen gleichzusetzen, da diese meist mehr als Schrittgeschwindigkeit erreichen", erläutert Eva Unger, Rechtsexpertin des ÖAMTC. "Sie unterliegen daher je nach Einordnung als E-Fahrrad oder E-Moped den dementsprechenden Ausstattungsbestimmungen und dürfen auf Radfahranlagen und/oder nur auf der Fahrbahn in Betrieb genommen werden." Sobald die Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h beträgt und nicht als E-Fahrrad klassifiziert werden kann, benötigt man zudem eine Zulassung, einen entsprechenden Führerschein, einen Helm sowie eine Haftpflichtversicherung. "Und nicht zu vergessen, auch hier gilt die Prämisse 'don't drink and drive'", so die Rechtsexpertin. Jedenfalls ist die rechtliche Einteilung in Österreich schwierig und oft einzelfallbezogen. Vor dem Kauf lohnt es sich daher mit den Berater:innen des Mobilitätsclubs Kontakt aufzunehmen, damit man sich auch wirklich für den passenden fahrbaren Untersatz entscheidet.

Um einen Zuschuss der Krankenkasse für ein E-Mobil zu bekommen, muss dieses als Krankenfahrstuhl oder Rollstuhl klassifiziert sein. Diese müssen auch von einem Arzt verordnet und die Verordnung entsprechend argumentiert und begründet werden.

Mehr zum Thema sowie Kontaktmöglichkeiten findet man auch unter https://www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/.