Vorsicht: Alte Wien-Parkscheine nur noch bis 30. Juni 2026 gültig
Ab 1. Juli dürfen ausschließlich Parkscheine zum neuen Tarif verwendet werden.
Mit Jahresbeginn hat die Stadt Wien die Parkgebühren auf 1,70 Euro pro halber Stunde erhöht. Die Übergangsfrist für zuvor zum alten Tarif erworbene Parkscheine endet mit 30. Juni. Ab 1. Juli verlieren die alten Parkscheine ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Mobilitätsklub forderte eine Umtauschmöglichkeit der Restbestände und kritisierte die gestiegenen Mobilitätskosten.
Mobilität wurde deutlich teurer
Wird ein Auto ohne gültiges Parkpickerl oder mit altem Parkschein abgestellt, drohen Verwaltungsstrafen. Von der Wiener Stadtregierung wurde eine Umtauschmöglichkeit gefordert: "Niemand erwartet, dass alte Parkscheine unbegrenzt gültig bleiben. Es sollte aber möglich sein, den Differenzbetrag aufzuzahlen und vorhandene Parkscheine weiterzuverwenden", verlangte ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler. Der Mobilitätsklub kritisierte zudem die Kostensteigerungen im Mobilitätsbereich. Der Preis für das Parkpickerl wurde jüngst um rund 30 Prozent von zehn auf 13 Euro erhöht, auch die Tarife im öffentlichen Verkehr sind gestiegen.
Keine Möglichkeit auf Umtausch oder Refundierung
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von alten Parkscheinen wird seit einigen Jahren seitens der Stadt Wien verweigert – wer nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juli, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen. Eine Vorgehensweise, die der Club in der Vergangenheit mehrfach kritisiert hat.
Dennoch rät der ÖAMTC Betroffenen, abgelaufene Parkscheine nicht einfach wegzuwerfen. Wer noch über größere Mengen an Kurzparkscheinen verfügt und sie nicht mehr aufbrauchen kann, sollte diese vorsichtshalber aufbewahren – bislang gibt es nämlich keine finale Rechtsprechung darüber, ob die Verweigerung von Umtausch bzw. Gebühren-Refundierung eigentlich rechtens ist.