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DruckenFahrverbote für Ausweichverkehr ab 20. Dezember
Maßnahmen für die Bezirke Imst, Innsbruck, Innsbruck Land, Kufstein, Reutte und Schwaz. Fahrverbote auch in Bayern.
Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr während der Wintersaison gelten von 20. Dezember bis inklusive Ostermontag, 6. April 2026 immer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Imst. Im Bezirk Schwaz gelten die Fahrverbote jeweils an Samstagen bis einschließlich 28. März 2026. In den Bezirken Innsbruck und Innsbruck Land starten die Durchfahrtsverbote am 27. Dezember und enden beriets am 1. März 2026. Zudem werden an neuralgischen Punkten Dosierampeln eingesetzt. Auf der Ehrwalder Straße ( B187) wird in Ehrwald/Schanz zwischen 19. Dezember und 11. Jänner 2026 probehalber rund um die Uhr eine Dosierampel in Betrieb sein. Aufgrund der Schneesituation im süddeutschen Raum wird mit erhöhtem Besucheraufkommen in den Tiroler Skigebieten gerechnet.
Diese Verordnung triff alle Kraftfahrzeuge, auch Motorräder, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Mit diesen Maßnahmen soll im Fall von Staus auf Hauptverbindungen Ausweichverkehr und damit verbundene Staus entlang von Ortsdurchfahrten verhindert werden.
Fahrverbote Bezirk Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt
Aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung auf der Luegbrücke sollen der Großraum Innsbruck und das Wipptal mit diesen Maßnahmen entlastet werden.
Details dazu hier.
Fahrverbote Bezirk Schwaz
Details dazu hier.
Fahrverbote Bezirk Reutte
Details dazu hier.
Die Fernpass Straße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen!
Fahrverbote Bezirk Kufstein
Details dazu hier.
Fahrverbote Bezirk Imst
Details dazu hier.
Weitere Informationen zu den Fahrverboten in Tirol hier.
Fahrverbote auch in Bayern
Von der deutschen Bundesautobahn A 7 auf das untergeordnete Straßennetz nach Pfronten, Nesselwang und Füssen abfahren darf ab 2026 Fahrtrichtung Süden bei Stau nur noch der Ziel- und Quellverkehr. Der Durchzugsverkehr muss auf der Autobahn bleiben. Details dazu hier.