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DruckenTirol: Fahrverbote für Ausweichverkehr
Maßnahmen auf niederrangigem Straßennetz in den Bezirken Innsbruck/Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte.
Seit Mai 2026 gelten Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in folgenden Tiroler Bezirken: Innsbruck/Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte. Diese Verkehrsmaßnahme soll dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen entgegenwirken, die Fahrverbote gelten bis einschließlich 1. November 2026 - jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an bestimmten Fenstertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Diese Verordnung betrifft alle Kraftfahrzeuge (auch Motorräder), die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr.
Fahrverbote Innsbruck und Innsbruck-Land
Details Großraum Innsbruck/Wipptal hier.
Details Seefelder Plateau hier.
Fahrverbote Bezirk Reutte
Details dazu hier.
Die Fernpass Straße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen!
Fahrverbote Bezirk Kufstein
Details dazu hier.
Fahrverbote Bezirk Imst
Details dazu hier.
Weitere Informationen zu den Fahrverboten in Tirol hier.