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Bis zu 1.000 Euro Strafe für Müllentsorgung durch das Autofenster

Vorsicht: Achtlos weggeworfene Zigaretten können (Wald-)Brände auslösen - bei Personenschäden drohen strafrechtliche Konsequenzen.

© ÖAMTC
Müll am Straßenrand -  

Wer eine Zigarette aus dem Autofenster schnippt oder anderen Müll auf bzw. neben die Fahrbahn wirft, handelt nicht nur rücksichtslos, sondern setzt sich erheblichen rechtlichen Risiken aus.

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für die gröbliche Verschmutzung der Fahrbahn eine Strafe von bis zu 72 Euro vor.
  • Neben Polizeistrafen drohen hohe Schadenersatzforderungen, wenn durch weggeworfenen Müll ein Schaden entsteht. Konkrete Risiken: Brände und Waldbrände durch glimmende Zigarettenreste sowie Verkehrsunfälle als Folge achtlos weggeworfener Gegenstände.
  • Bei fahrlässiger Brandstiftung oder Personenschaden durch einen Unfall drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
  • In Wien greift zusätzlich das Wiener Reinhaltegesetz: Wer Abfall auf öffentlichem Grund wegwirft, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro - ein Vielfaches der StVO-Sanktion. 
  • Ähnliche Vorschriften können auch in anderen Bundesländern und Gemeinden gelten.

Keine Entsorgung durch´s Fenster

Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, betont: "Generell ist es eine Unsitte, Abfall einfach aus dem Fenster zu werfen. Was viele aber zu vergessen scheinen: Neben den relativ bescheidenen Polizeistrafen kann es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, wenn wirklich etwas passiert." Als Beispiele nennt der ÖAMTC-Experte Brände bzw. Waldbrände, die durch glimmende Zigarettenreste verursacht werden, aber auch Verkehrsunfälle, die Folge eines solchen Verhaltens sein können. "Bei fahrlässiger Brandstiftung oder einem Personenschaden durch einen Unfall drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen", warnt Authried.

Nicht nur die StVO greift hier: Wer z. B. in Wien Abfall auf öffentlichem Grund wegwirft, verstößt zusätzlich gegen das Wiener Reinhaltegesetz. Der ÖAMTC-Jurist erläutert: "Dieses Gesetz sieht in der Bundeshauptstadt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro vor. Damit übersteigt eine mögliche Strafe nach Landesrecht die StVO-Sanktionen um ein Vielfaches." Ähnliche Vorschriften können auch in anderen Bundesländern bzw. Gemeinden gelten. Wer Müll aus dem Autofenster wirft, riskiert also deutlich mehr, als man im ersten Moment annehmen könnte.

OGH-Urteil: Grobe Fahrlässigkeit schließt Kaskoversicherung aus

Auch wer eine im Auto heruntergefallene Zigarette während der Fahrt aufhebt, gefährdet sich und andere. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits vor einiger Zeit einen solchen Fall beurteilt. Der ÖAMTC-Rechtsexperte schildert das Ergebnis: "Der Raucher am Steuer war durch das Aufheben der glimmenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst zahlen." Die Versicherung berief sich erfolgreich auf "grobe Fahrlässigkeit".

Die Fahrlässigkeit geht freilich weit über das Hantieren mit einer Zigarette hinaus. Authried appelliert: "Generell sollten alle Fahrzeuglenker:innen so vernünftig sein, ablenkende Tätigkeiten zu unterlassen." Dazu zählen vor allem das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das Bedienen des Navis oder ähnliche Aktivitäten, die im Schadensfall rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Empfehlung

Der Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung empfiehlt, bei Bedarf anzuhalten: "Besser ist es, an geeigneter Stelle stehen zu bleiben. Damit vermeidet man, sich selbst und andere zu gefährden." Wer Müll entsorgen, rauchen oder das Navigationsgerät bedienen möchte, fährt letzten Endes sicherer und günstiger, wenn er:sie dafür kurz anhält. Eine Pause schützt vor Strafen, Schadenersatzforderungen und – im schlimmsten Fall – vor strafrechtlicher Verfolgung.

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