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Zu alt für den Führerschein? 

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Eine Lenkberechtigung muss nicht immer gleich entzogen werden! Neben Befristungen sind Auflagen oder Einschränkungen möglich. 

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer

Auslöser war, wie so oft, eine Nichtigkeit:

Ein privater Autofahrer zeigte Herrn Hubert W., einen rüstigen 84-Jährigen, an, weil er nicht ganz am rechten Rand fuhr. Das reichte schon für eine Vorladung zum Amtsarzt. Dieser verordnete das volle Programm: Augenarzt, Internist, Beobachtungsfahrt und verkehrspsychologische Unter­suchung (kurz: VPU). 

Beobachtungsfahrt.

Die ärztlichen Befunde waren in Ordnung und ergaben keinerlei Grund gegen das Lenken eines Fahrzeuges. Doch bei der Beobachtungsfahrt war die Nervosität angesichts dreier Mitfahrer (Sachverständiger, Amtsarzt, Fahrlehrer) groß. Geschwindigkeitsüberschreitungen und falscher Seitenabstand führten zu einem negativen Ergebnis.

VPU.

Auch mit der computerunterstützen Untersuchung kam Herr W. nicht zurecht. Belastbarkeit, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit ließen zu wünschen übrig. Und schon war der Schein weg! Wohnhaft in einer kleinen Ortschaft am Land, seine Frau im Rollstuhl – Herr W. war verzweifelt, eine selbstständige Lebensführung damit unmöglich.

Mobil bleiben.

Herr W. wurde von der Club-Juristin im weiteren Verfahren unterstützt, sie versuchte, eine „Minimal-Variante“ zu erlangen. Herr W. wurde nochmals zu einem Amtsarzt geladen. Der Arzt und der Richter in zweiter Instanz bewiesen Augenmaß und gingen davon aus, dass die Defizite durch jahrzehntelange, unfallfreie Fahrpraxis kompensiert werden konnten. Herr W. erhielt die Lenkberechtigung der Klasse B zurück, allerdings unter Auflagen: a) Absolvierung einiger Fahrstunden; b) eingeschränkt auf Tagfahrten, c) eingeschränkt auf einen Umkreis von 30 km vom Wohnort und d) befristet auf fünf Jahre. Damit kann er gut leben. 

Gratwanderung.

Von Behörden und Amtsärzten ist hier Fingerspitzengefühl gefragt.

Klar ist:

Wer nicht mehr fahrtüchtig ist, soll nicht, darf auch nicht mehr fahren! Oft genug raten wir dazu, den Entziehungsbescheid zu akzeptieren, statt monatelange, letztlich vergebliche Belastungen auf sich zu nehmen. Wir helfen jedoch in jenen Fällen, wo ein gänzlicher Verlust des Scheins unangebracht erscheint.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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