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Trilogie der Schlaglöcher

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Für Schlaglöcher haftet der Straßenerhalter - oder nicht? Drei Schäden, drei Mitglieder, drei ganz unterschiedliche Rechtslagen!

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Haftung bei Schlaglöchern?

Szene 1: Stadtgebiet

Mittelklassewagen, Schaden EUR 1.300,-. Ing. Robert B., 56, rattert in der Wiener Peripherie durch ein Schlagloch. Es erwischt Felge und Radaufhängung. Mit einem Foto der Unfallstelle (bravo!) und einem Ablehnungsschreiben kommt er in die Rechtsabteilung: „Ich will sofort klagen!“ Ohne Rechtsschutzversicherung. 

„Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven!“, rät Club-Jurist Dr. Stichlberger energisch ab. Die Crux: Der Straßenerhalter (die Gemeinde) haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Simpel gesagt: Man müsste beweisen, dass die Gefahr bekannt war und trotzdem nichts zur Behebung oder Absicherung getan wurde, obwohl dies leicht möglich gewesen wäre. Im Regelfall aussichtslos!

Szene 2: Autobahn

SUV, Schaden EUR 2.400,-. Sonja S., 35, spürt bei Tempo 130 einen Schlag, ein Rattern und kann gerade noch ausrollen. Die Achse hat was abbekommen. Sie fährt mit dem Fahrzeug einer Freundin die Strecke nochmals ab, entdeckt eine tiefe Querrille, meldet sofort bei der Polizei und ruft auch die umliegenden Polizeistationen an. „Sie sind die Vierte seit vorgestern“, erfährt sie tatsächlich. 

Auf Mautstraßen (Vignette!) ist die Rechtslage weit günstiger: Der Straßenerhalter muss beweisen, alles unternommen zu haben, um die Gefahr zu verhindern oder schnellstmöglich zu beseitigen. Der ÖAMTC-Rechtsabteilung gelang es, unter Hinweis auf die Häufung der Vorfälle und den Zeitraum von zwei Tagen den Schaden außergerichtlich von der Asfinag hereinzubekommen.

Szene 3: Supermarktparkplatz

Sportcoupé, Schaden EUR 1.900,-. Jürgen W., 23, erwischt bei Dämmerung einen abgesenkten Kanaldeckel. Die Ölwanne wird aufgeschlitzt. Für Kunden ist die Rechtslage aufgrund der Vertragsbeziehung sehr gut: Leichte Fahrlässigkeit des Betreibers reicht, ungeklärte Umstände gehen zu seinen Lasten. Und Kanaldeckel senken sich in der Regel nicht von heute auf morgen. Dennoch musste hier Prozess geführt werden, zum Glück mit Rechtsschutzversicherung. Nach zwei Jahren erhielt Herr W. 2/3 seiner Forderungen zugesprochen, 1/3 Eigenverschulden blieb.

Epilog

Jedenfalls Beweise sichern, danach berät Sie die ÖAMTC-Rechtsabteilung über die Chancen. Bei aller juristischen Akrobatik bitte nicht vergessen: Der Lenker muss stets so fahren, dass er einem Hindernis ausweichen kann.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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