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Mit einem Bein im Kriminal - Unfall und Strafrecht

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Die häufigsten Fragen, wenn ein Verkehrsunfall mit Verletzten verschuldet wurde.

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Strafrechtliche Folgen

Oft sitzen uns in der Beratung Menschen gegenüber, bei denen allein das Wort "Gericht" einen Zusammenbruch auslöst. So auch Hannelore M., die das Unglück hatte, beim Ausparken einen Radler zu Fall zu bringen, der schwere Verletzungen erlitt. "Ich hab noch nie im Leben mit dem Gericht zu tun gehabt", schluchzte Frau M. "Was erwartet mich?"

Das sind die häufigsten Fragen, wenn ein Verkehrsunfall mit Verletzten verschuldet wurde:

„Werd’ ich eingesperrt?“ - Nein. Es erfolgt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das bedeutet eine Geldstrafe von einem knappen Monats-Nettoeinkommen. Nur falls Alkohol oder Fahrerflucht im Spiel war, sind die Folgen weit dramatischer.

„Ich bin auf Jobsuche, was ist mit dem Leumundszeugnis?“- Keine Angst, diese Strafe scheint in der Strafregisterbescheinigung nicht auf.

„Muss ich vor den Richter?“ - In eindeutigen Fällen wird lediglich eine Strafverfügung verschickt, ansonsten findet eine Gerichtsverhandlung statt. Wenn Verschulden und Verletzungen gering waren, bietet die Staatsanwaltschaft an, die Sache außergerichtlich durch Diversion (meist Geldbuße) zu erledigen.

„Kann der Gegner von mir Schmerzengeld verlangen, wenn er zu wenig von der Versicherung kriegt?“ - Nein, alle Forderungen an den Lenker muss die Haftpflichtversicherung erledigen. Frau M. konnte nach der Rechtsberatung wieder halbwegs ruhig schlafen. Fragen Sie Ihre Club-Juristen, wenn Sie sich Sorgen machen!

Justament

Es gibt tatsächlich auch Leute, die ins Gefängnis wollen! Nämlich, um Verwaltungsstrafen abzusitzen. So Gernot K., der sich zu Unrecht wegen Schnellfahrens bestraft fühlte: „Bevor ich zahle, geh’ ich lieber ins Gefängnis!“ Auf der Strafverfügung war die Ersatzfreiheitsstrafe mit 48 Stunden festgesetzt. So einfach geht das nicht, erfuhr er vom ÖAMTC-Juristen. Zunächst muss die Behörde nämlich die Zwangsvollstreckung versuchen: Entweder der Exekutor läutet, oder, häufiger, es erfolgt die Gehaltsexekution. Erst wenn das alles scheitert, muss (darf) die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten werden.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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