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Flugverspätung mit Zwischenstopp

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Flug Wien-New York samt Umsteigen in London mit einer renommierten europäischen Airline. Was soll da groß passieren? 

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Anschlussflug verpasst und 6 Stunden Verspätung

Schon in Wien begannen für Familie M. die Zores: Das Boarding erfolgte mit 50 Minuten Verspätung, und dann saß man nochmals eine halbe Stunde im Flieger, ehe er endlich abhob. Am Londoner Flughafen nutzte auch ein Sprint zum Gate des Anschlussflugs nichts: schon geschlossen! Mit der Nachmittagsmaschine erreichte Familie M. dann mit sechs Stunden Verspätung das Ziel New York.

Fluggastentschädigung.

Gemäß EU-Fluggastverordnung steht bei Verspätung eine Ausgleichszahlung zu. Wichtigste Voraussetzungen:

  • a) Flug mit EU-Fluglinie oder Start an einem EU-Flughafen; 
  • b) Verspätung von mehr als drei Stunden; 
  • c) Die Ursache darf nicht in einem ­außergewöhnlichen Umstand liegen (z.B. Schneechaos, Aschewolke). Die Entschädigungssummen betragen, gestaffelt nach Flugstrecke, 250/400/600 Euro.

Rechtliche Turbulenzen.

Nach der Rückkehr forderte Familie M. von der Airline eine Entschädigung. Diese winkte ab und begründete: Der erste Flug sei nur 90 Minuten verspätet gewesen; Familie M. sei nicht rechtzeitig zum Check-in des Anschlussfluges erschienen, was aber Voraussetzung für die Ausgleichszahlung sei. Das wollte sich das Ehepaar nicht gefallen lassen und legte einen Zwischenstopp bei der Rechtsberatung des ÖAMTC ein. Die Juristin intervenierte: Entscheidend ist in diesem Fall die Ankunft am Endziel und nicht am Zwischenziel. Die Airline musste zahlen.

Problem Zwischenlandung.

Besonders bei Flügen mit Zwischenlandungen stellen sich viele rechtliche Fragen: Wurden Zubringer- und Anschlussflug vom selben Flugunternehmen ausgeführt? Lag der Umsteigeort in Europa oder außerhalb? War außerhalb der EU eine Nicht-EU-Airline involviert? Bei all diesen Konstellationen fehlt eine Klärung durch den EuGH. Österreichische Gerichte haben jedoch in mehreren Urteilen positiv für den Fluggast entschieden. Voraussetzung ist jedenfalls, dass es sich um eine einheitliche Flugbuchung handelt, bei der die Beförderung zum Zwischenziel keinen eigenständigen Wert für den Fluggast hat.
 

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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