Jetzt Drucken

Die Storno-Zwickmühle

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Reiserecht: Stornieren oder noch warten?

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger

Stornieren oder noch warten?

Unermüdlich arbeitet die Rechtsberatung derzeit Hunderte Anfragen zum Reiserecht ab. Die häufigste Frage ist: Stornieren oder noch warten?

Poker

Frau T. will wissen: „Ich habe im Jänner eine Pauschalreise für den Sommer nach Spanien gebucht. Ich will keinesfalls reisen, was soll ich tun?“ Klar ist: Kann der Veranstalter die Reise gar nicht durchführen, entstehen Frau T. keine Kosten. Ist die Reise unzumutbar, etwa wegen Gesundheitsgefährdung oder Einreisebeschränkungen, kann Frau S. kostenlos zurücktreten. Das wird (laut Judikatur) meist erst rund eine Woche vor dem Termin feststehen. Frau T. muss pokern: Storniert sie jetzt, fällt die Stornogebühr an, auch wenn die Reise gar nicht stattfinden kann (!). Wartet sie bis knapp vor dem geplanten Abreisetermin, kann sie im günstigsten Fall gratis stornieren. Besteht dann jedoch kein ausreichender Rücktrittsgrund, hat sie weit höhere Stornokosten.

Schwarzer Peter

Heftig ist diese Zwickmühle, wenn ein forscher Veranstalter nun die Restzahlung verlangt, obwohl die Reise schon unzumutbar erscheint. Zahlt man nicht, bricht man den Vertrag: Storno wird fällig. Zahlt man und fällt die Reise aus, läuft man nicht nur der Anzahlung, sondern der Gesamtsumme monatelang nach, vielleicht vergebens. Fragen Sie im Einzelfall die ÖAMTC-Rechts­beratung!

Gutschein

Liegt keine Pauschalreise vor, sind die Aussichten noch düsterer. Herr M. buchte ein Ferienhaus in der Toskana. Mit großzügiger Anzahlung, direkt beim Vermieter. Der bietet nun bloß einen Gutschein an. Einige Länder, darunter Italien, haben solche Gutschein-Lösungen sogar per Gesetz eingeführt. Herr M. muss diesen nolens volens akzeptieren. Eine praktikablere Lösung gibt’s nicht.

Falle

Vorsicht bei Neubuchungen und wohl auch bei Umbuchungen! Wer jetzt in voller Kenntnis der unsicheren Lage bucht, hat keinen Anspruch auf kostenlosen Rücktritt. Wir empfehlen, sich bei Neu- oder Umbuchungen ein „Corona-Storno“ garantieren zu lassen.

Recht haben heißt derzeit nicht Recht bekommen. Selten klafften Theorie und Praxis so auseinander, bar ausgezahlt wird fast nichts. Gutes Verhandeln ist gefragt, Fairness der Veranstalter erwünscht.  

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

Weitere Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Unfall, Reise und Freizeit unter Vorschriften & Strafen.