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Darf man dem Blinker vertrauen?

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Fahrzeuglenker schaltet vor Kreuzung rechten Blinker ein und fährt geradeaus weiter.

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Mitverschulden durch nicht Blinken

Sehr viel Hoffnung hatte Carola N. nicht mehr, aber ihre resolute Mutter wollte nicht so einfach nachgeben. Beide saßen mit Skizze und Fotos bei der Clubjuristin. Frau N. schilderte: „Ich wollte eine Kreuzung queren, hatte aber eine Nachrangtafel. Von links kam ein langsam fahrendes Auto, der rechte Blinker war eingeschaltet. Ich war mir sicher, dass der Lenker in meine Straße einbiegen wollte, und fuhr los.“ Es kam anders: Der Lenker fuhr geradeaus weiter, die Kollision folgte - 6.000 Euro Schaden! 

Nachrang ist schlecht.

Die gegnerische Versicherung blockte zuerst ganz ab; Frau N. sei ja benachrangt gewesen. Der Versicherungsmakler von Frau N. konnte immerhin 25 % für sie herausholen. „Soll das alles gewesen sein?“, wollte sie nun vom ÖAMTC wissen. Versicherungen berufen sich gerne stereotyp auf einen Stehsatz des Obersten Gerichtshofs: Eine Vorrangverletzung wiegt schwerer als andere Verkehrsübertretungen. Damit kann man viele Fälle lösen, aber eben nicht alle.

Vertrauen ist gut.

Die Unfallkonstellation war der Clubjuristin gut bekannt. Ohne lange Datenbanken zu durchforsten, konnte sie aus dem Stand gleich mehrere erfreuliche Urteile vorlegen. Quintessenz: "Es darf grundsätzlich darauf vertraut werden, dass ein von links kommendes Kfz, an dem der rechte Blinker eingeschaltet ist, auch tatsächlich nach rechts abbiegen werde." Dieser Vertrauensgrundsatz gilt nur dann nicht, wenn eine unklare Situation vorliegt. Wenn etwa das nahende Auto viel zu schnell für ein Abbiegemanöver fährt, darf man nicht mit dem Abbiegen rechnen. 

Vertretung ist bestens.

Die ÖAMTC-Rechtsabteilung konnte durch Verweis auf die Urteile tatsächlich die vollen 100 % herausholen. Denn aus den Angaben des Unfallgegners selbst ging hervor, dass dieser einfach zu früh den Blinker eingeschaltet hatte. Er wollte erst etwa 35 Meter später in eine kleine Nebengasse abbiegen. 

Auch wenn dieser Fall gut ausging: Ohne Beweise geht meist gar nichts. Daher lieber einmal länger warten, als einen Unfall riskieren! 

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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