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Busfahrt mit Vollbremsung 

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Unfall im Bus: Erhält man als Insasse praktisch immer Schadenersatz?

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Sturz im Bus nach Bremsmanöver

Mit dem Linienbus sollte es für Frau F. in Richtung Stadt gehen. Da sämtliche Sitzplätze besetzt waren, nutzte sie einen Stehplatz und hielt sich am Haltegriff fest. Kurz darauf wurde der Bus von einem Pkw überholt und jäh ausgebremst. Nur durch eine Notbremsung konnte der Busfahrer einen Zusammenstoß vermeiden. Dabei wurde Frau F. jedoch gegen eine Haltestange geschleudert und verletzt. Eine Bekannte riet ihr, sie solle doch die Rechtsberatung des ÖAMTC aufsuchen.  

Wer haftet? 

Der Pkw-Lenker hatte einen groben Fahrfehler begangen und haftet daher mit seiner Versicherung für den entstandenen Schaden. Trifft das auch auf den Buslenker zu, haftet auch dieser bzw. die Versicherung des Busses. Aber auch, wenn niemanden ein Verschulden trifft, ist eine Haftung möglich: Im Kfz-Bereich besteht nämlich eine Haftung für die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, bei der es auf ein Verschulden nicht ankommt. Nur in besonderen Fällen, wenn ein Unfall trotz aller Sorgfalt nicht zu verhindern gewesen wäre, ist auch eine solche Haftung ausgeschlossen. 

Bitte festhalten! 

Zu beachten ist, ob ein Mitverschulden der geschädigten Person vorliegt, das zu einer Minderung von Ersatzansprüchen führen könnte. Nach der Judikatur würde das hier dann zutreffen, wenn kein Haltegriff genutzt worden wäre. Die Pflicht, sich festzuhalten, gilt bereits ab dem Betreten des Fahrzeugs. Der Fahrer muss nicht warten, bis alle Passagiere einen Sitzplatz eingenommen haben. Frau F. hatte sich aber unbestritten richtig verhalten und den Haltegriff zu keiner Zeit losgelassen.  

Schadenersatz

Durch den Vorfall hatte sich Frau F. an der Hand verletzt, litt wochenlang unter Schmerzen und musste sich einer Therapie unterziehen. Die ÖAMTC-Juristin forderte von der Haftpflichtversicherung des Pkw-Lenkers neben den Behandlungs- und Arzneimittelkosten auch Schmerzengeld, das diese auch problemlos bezahlte. 

Tipp!

Kommt es bei der Nutzung eines Transportmittels wie eines Busses, eines Flugzeugs etc. zu einem Schaden, besteht für Insassen fast immer ein Ersatzanspruch. Die Juristinnen und Juristen der ÖAMTC-Rechtsberatung beraten und unterstützen hier gerne. 

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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