Abschleppschock
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - temporäre Halte- und Parkverbote - was gilt?
Ihr Recht von Teresa Bartunek, ÖAMTC-Juristin
Ein vorweihnachtlicher Ausflug mit Umwegen
Es hätte ein stimmungsvolles Adventwochenende in der Hauptstadt werden sollen: Herr A. reiste an einem Freitagabend mit seinem Auto vom Waldviertel nach Wien und war froh, in der Nähe des Hotels einen Parkplatz ergattert zu haben.
Abgestellt
Routinemäßig fotografierte er den Parkplatz, um sein Auto in der fremden Umgebung wiederzufinden. Doch vor der Heimfahrt am Sonntag kam der Schock: Das Auto war weg! Auf Nachfrage bei der Polizei wurde bestätigt: Der Pkw wurde wegen eines temporären Halteverbots abgeschleppt.
Abgeschleppt
Während der langen Taxifahrt zur Verwahrstelle rief Herr A. die Juristische Nothilfe des ÖAMTC an, um sich über die Folgen der Abschleppung zu informieren. „Verlangen Sie bei der Herausgabe einen Bescheid und bezahlen Sie nicht“, lautete der Rat der Juristin. Nur so behält man sich die Möglichkeit, die Zulässigkeit der Fahrzeugentfernung zu prüfen und die Kosten gegebenenfalls zu bekämpfen.
Abgeholt
Bei der Abholung bestand Herr A. auf die Ausgabe des Bescheids und erhielt das Fahrzeug zurück. Er war sich sicher, alles richtig gemacht zu haben, und erfuhr nach einigen Anrufen, dass das Verbot für einen Umzug bewilligt worden war, die Tafeln aber erst am Samstag aufgestellt worden sind. Dabei wurde vergessen, das schon dort stehende Fahrzeug der Behörde zu nennen. Herr A. hatte beim Abstellen daher noch gar nicht von dem künftigen Verbot wissen können. Hier darf zwar abgeschleppt werden, jedoch ohne Kosten für den Fahrzeughalter. Der Erfolg des Rechtsmittels gegen den Bescheid war Herrn A. sicher.
Tipp
Bei dubiosen Abschleppungen nicht voreilig zahlen! Fragen Sie die ÖAMTC Rechtsberatung - notfalls rund um die Uhr.
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