c) Rücktritt mit Stornogebühr In diesem Fall gilt § 10 Abs. 1 PRG. Dieser lautet wie folgt: „Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Tritt der Reisende nach diesem Absatz vom Pauschalreisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigung verlangen. Im Pauschalreisevertrag können angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt werden, die sich nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Beginn der Pauschalreise sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen bemessen. Wenn vertraglich keine Entschädigungspauschale festgelegt wurde, hat die Entschädigung dem Preis der Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen zu entsprechen. Auf Verlangen des Reisenden hat der Reiseveranstalter die Höhe der Entschädigung zu begründen.“ Gemäß § 10 Abs. 1, 3. Satz PRG werden nachfolgende Entschädigungspauschalen (Prozentsatz des Reisepreises) festgelegt: Für die nachstehenden Reisen im Besonderen: c1) Reisen nach Finnland mit Blockhaus in Levi als Leistungsinhalt c1.1) bis 120. Tag vor Reiseantritt: 25% c1.2) ab 119. bis 61. Tag vor Reiseantritt: 35% c1.3) ab 60. Tag vor Reiseantritt: 95% c2) Reisen nach Finnland mit Appartements in Levi als Leistungsinhalt c2.1) bis 120. Tag vor Reiseantritt: 25% c2.2) ab 119. bis 61. Tag vor Reiseantritt: 35% c2.3) ab 60. Tag vor Reiseantritt: 95% c3) Reisen nach Grönland c3.1) bis 120. Tag vor Reiseantritt: 25% c3.2) ab 119. bis 61. Tag vor Reiseantritt: 35% c3.3) ab 60. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 65% c3.4) ab 29. Tag vor Reiseantritt: 95% c4) Reisen in die Antarktis c4.1) bis 120. Tag vor Reiseantritt: 25% c4.2) ab 119. bis 90. Tag vor Reiseantritt: 50% c4.3) ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 65% c4.4) ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 85% c4.5) ab 29. Tag vor Reiseantritt: 98% Darüber hinaus gelten für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, alle nicht ausdrücklich erwähnten Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen die im jeweiligen Detailprogramm angeführten besonderen Bedingungen, die Ihnen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht werden. Für alle anderen Reisen bzw. sofern im Detailprogramm keine besonderen Entschädigungspauschalen festgelegt werden, werden gemäß § 10 Abs. 1, 3. Satz PRG nachfolgende Entschädigungspauschalen (Prozentsatz des Reisepreises) festgelegt: c5.1) bis 120. Tag vor Reiseantritt: 25% c5.2) ab 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 35% c5.3) ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40% c5.4) ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70% c5.5) ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 80% c5.6) ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 85% c5.7) ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 95% d) Rücktritt ohne Stornogebühr Dies ist möglich, sofern die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 PRG erfüllt sind. § 10 Abs. 2 PRG lautet wie folgt: „Unbeschadet des Rücktrittsrechts nach Abs. 1 kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Tritt der Reisende nach diesem Absatz vom Pauschalreisevertrag zurück, so hat er Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.“ Rücktrittserklärung Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Stornierung kann in jeder Form erfolgen. Empfohlen wird aus Beweisgründen, dies in Schriftform zu tun. Im Zweifelsfall hat der Kunde sich zu vergewissern, dass der Auftragnehmer die Rücktrittserklärung erhalten hat. Der Kunde trägt das Risiko, dass Rücktrittserklärungen per E-Mail aufgrund technischer oder sonstiger Probleme (z. B. falsche E-Mail-Adresse, etc.) nicht erfolgreich zugestellt werden. Geschäftszeiten Die Geschäftszeiten der PRIMA REISEN GMBH sind werktags von Montag bis Freitag 09:00h bis 15:00h. 5. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise PRIMA REISEN wird von der Vertragserfüllung iSd § 10 Abs. 3 PRG befreit, wenn a) eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmter Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: • bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, • bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten oder b) wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugeht. 5.1. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört und somit eine weitere Durchführung der Reise für PRIMA REISEN bzw. allen übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 6. Änderungen des Vertrages 6.1. Preisänderungen nach dem Pauschalreisegesetz (PRG) 6.1.1. Vorbehalt der Preiserhöhung: PRIMA REISEN behält sich vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, sofern dies auf Änderungen der folgenden Kostenfaktoren beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind: • Die Kosten für die Personenbeförderung (insbesondere Treibstoffkosten oder andere Energiequellen); • Die Höhe der Steuern und Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Touristenabgaben, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen oder entsprechende Gebühren auf Flughäfen); • Die für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. 6.1.2. Anspruch auf Preissenkung: Im Falle einer Senkung der in Punkt 6.1.1. genannten Kosten nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Pauschalreise, hat der Reisende das Recht auf eine entsprechende Preissenkung. PRIMA REISEN ist in diesem Fall berechtigt, von dem an den Reisenden zu erstattenden Betrag die tatsächlich angefallenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Auf Verlangen des Reisenden wird PRIMA REISEN einen Nachweis über diese Verwaltungsausgaben erbringen. 6.1.3. Fristen und Transparenz: Preisänderungen sind nur zulässig, wenn PRIMA REISEN den Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) klar und verständlich unter Angabe der Gründe und der genauen Berechnung des neuen Preises informiert. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin sind Preisänderungen ausgeschlossen. 6.1.4. Erhebliche Preiserhöhungen (über 8 %): Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 8 % des Gesamtreisepreises, hat der Reisende die Wahl, innerhalb einer von PRIMA REISEN gesetzten angemessenen Frist (innerhalb von 7 Tagen): • die Erhöhung als Vertragsänderung anzunehmen; • der Teilnahme an einer Ersatzreise zuzustimmen – sofern eine solche von PRIMA REISEN angeboten wird; • oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verpflichtet zu sein. Bereits geleistete Versicherungsprämien können dem Reisenden im Falle eines Rücktritts nicht von PRIMA REISEN zurückerstattet werden. Reagiert der Reisende innerhalb der gesetzten Frist nicht, gilt dies als Zustimmung zur Preisänderung. 6.2. Flugzeitenänderungen PRIMA REISEN erklärt, dass es sich bei den angeführten Flugzeiten der Pauschalreise lt. Buchungsbestätigung ausschließlich um voraussichtliche Flugzeiten handelt. Die endgültigen Flugzeiten werden im Zuge der Reiseunterlagen mitgeteilt. PRIMA REISEN behält sich vor, die mit den Reiseunterlagen bestätigten Flugzeiten aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu ändern, sofern die Flugzeitenänderung zumutbar und unerheblich ist. In Anlehnung an die Fluggastrechte-VO (EG) Nr. 261/2004 und unter Einhaltung der im PRG unter § 9 Abs. 1 Z 3 festgelegten Informationspflicht, gilt eine Flugzeitenänderung insbesondere dann als unerheblich, wenn es sich um eine Flugzeitverschiebung nach hinten (Verspätung) von weniger als 3 Stunden am Endziel oder um eine Vorverlegung des Fluges von höchstens 1 Stunde handelt. 7. Auskunftserteilung an Dritte Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben. 8. Sonstige Bestimmungen 8.1. Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Wenn PRIMA REISEN nicht ausdrücklich darauf hinweist, dann sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Fragen Sie im Reisebüro nach Möglichkeiten. 8.2. Alleinreisende Minderjährige Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass PRIMA REISEN keinen Vertrag mit einem minderjährigen Kunden, der nicht von einem Elternteil oder einer mit seiner Pflege und Erziehung betrauten oder damit beauftragten Person begleitet wird, schließt. 8.3. Ausflüge vor Ort PRIMA REISEN haftet iSd Pauschalreisegesetzes nur für Leistungen, welche im Zuge der Pauschalreise besorgt werden. Für Ausflüge, Eintritte oder ähnliche vor Ort gebuchte Leistungen, die nicht ausdrücklich von PRIMA REISEN veranstaltet und angeboten werden, übernimmt PRIMA REISEN weder für die Durchführung der Programme bzw. eventuelle Folgen Haftung. Für Risiken, die sich aus Aktivitäten gem. AGB 1.2. ergeben, haftet PRIMA REISEN nicht. 8.4. Wechsel von Fluglinien Sofern durch Änderung der Flugzeiten, der Konditionen oder der wirtschaftlichen Situation einer Fluglinie ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Flugroute als ratsam oder notwendig erscheint, behält sich PRIMA REISEN einen derartigen Wechsel vor, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadenersatz entsteht, sofern es sich nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderung handelt, die den Charakter der Reise beeinflusst und ändert. 8.5. Gepäcksbeschädigung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäcksverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaft und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. 8.6. Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen Zur Durchführung unserer Rundreisen und Standortrundreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist PRIMA REISEN von der Vertragserfüllung befreit. 8.7. Mindestteilnehmerzahl bei Pauschalreisen auf Charterflügen Für die Durchführung sämtlicher Pauschalreisen auf Charterflügen ist eine Mindestteilnehmeranzahl erforderlich. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl pro Charterflug wird dem Reisenden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die davon betroffenen Reisen iSd § 10. Abs. 3, Ziffer 1. abgesagt werden. In diesem Fall werden betroffene Kunden, gemäß des PRG lt. Rücktrittsregelung des Veranstalters unter § 10. Abs. 3, Ziffer 1. vor Reiseantritt schriftlich informiert. 8.8. Zahlungsleistungen des Kunden nach Reisebeginn (vor Ort) Sofern nicht explizit unter „inkludierte Leistungen“ angeführt, sind etwaige Eintrittsgelder, nächtigungsbezogene Touristentaxen wie z. B. Kurtaxen, Ortstaxen, Nächtigungstaxen oder Einreisegebühren, etc. nicht im Preis inkludiert. Diese Kosten sind vom Kunden selbstständig vor Ort beim jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel) zu bezahlen. Für Aufzahlungen geänderter Leistungen, Ergänzungen oder Umbuchungen, die auf Wunsch des Reisenden und ohne Zustimmung bzw. Information an PRIMA REISEN während der Reise (vor Ort) vom Kunden selbstständig getätigt wurden, besteht nach Rückkehr der Reise kein Anspruch auf Ersatz. 8.9. Visum-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen Die im Katalog sowie in Ausschreibungen angeführten Hinweise für Visum und Einreise gelten nur für österreichische Staatsbürger und sind zum Zeitpunkt der Drucklegung gültig. Da sich sowohl die Einreise- und Zollbestimmungen als auch die Sicherheitsrichtlinien (z. B. fur Handgepäck auf Flügen etc.) laufend ändern, empfehlen wir allen Kunden, sich unmittelbar vor Reiseantritt nochmals beim Reisebüro, bei Behörden oder im Internet über die jeweils aktuellen Bestimmungen zu informieren. 8.10. Anzahlung und Restzahlung Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die PRIMA REISEN GMBH im Gewerbeinformationssystem Austria sowie im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis mit der GISA-Zahl 23374829 eingetragen. Die PRIMA REISEN GMBH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 mittels Bankgarantie bei der Raiffeisenbank Weststeiermark eGen, Adresse: Conrad von Hötzendorfstraße 5, 8570 Voitsberg abgesichert. Als Abwickler fungiert die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Notfallnummer: +43 1 317 25 00. Bei Buchung über einen Reisevermittler bzw. PRIMA REISEN Partnerreisebüro (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 10 % zu leisten. Bei Buchung direkt bei PRIMA REISEN (PRIMA REISEN GMBH ist sowohl Reisevermittler als auch Reiseveranstalter) ist eine Anzahlung von 20 % zu leisten. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig. 8.11. Datenschutz Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der entsprechenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, TKG 2003) sowie zu Zwecken unserer Vertragsbeziehung und Korrespondenz. Die Daten werden gem. Art. 6 & Art. 9 DSGVO so lange gespeichert, wie es für die dargelegten Zwecke notwendig ist und/oder um gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu entsprechen. Kunden stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Ergänzende Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www. primareisen.com/datenschutzerklaerung. 8.12. Regelung über Schiedsklausel PRIMA REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das Unternehmen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für PRIMA REISEN verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. PRIMA REISEN weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ec.europa.eu hin. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand 19.05.26 Gültigkeit des Katalogs: 06.01.2027 – 24.04.2027 Alle Preise – sofern nicht anders angegeben – in EUR und pro Person. Änderungen, Druckfehler und Verfügbarkeiten vorbehalten. Impressum Reiseveranstalter: PRIMA REISEN GMBH, 1040 Wien | Art-Direction: Lisa-Marie Svoboda Druck: klampfer-druck.at Universitätsdruckerei Klampfer GmbH, 8181 St. Ruprecht an der Raab Fotos: visitfinland, visitnorway, iceland.is, istockphoto, pixabay, visitgreenland sowie von unseren Partnern. Drucklegung: 02.06.2026 Vollständige Geschäftsbedingungen unter www.primareisen.com/agb 83
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