Kroatien
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip) und gültiger Tollwutimpfung ist erforderlich.
Die Einreise mit Hunden der Rasse Bullterrier und ihrer Mischlinge ist verboten, wenn sie nicht im Zuchtregister gelistet sind. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische Kynologenverband.
Mehr Infos: Kroatisches Landwirtschaftsministerium, Kroatische Zentrale für Tourismus.
Gut zu wissen: An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für gefährliche Hunderassen (z. B. Kampfhunde) auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten. Kommunale Verordnungen können die Beseitigung des Hundekots an öffentlichen Orten vorschreiben.