FT Insides - Juni 2023
ÖAMTC Fahrtechnik Jubiläen: 50 Jahre Wachauring & 20 Jahre Fahrtechnik Zentrum Innsbruck und Melk Vor 50 Jahren, im April 1973, wurde mit dem ersten Rallycross-Rennen der heutige Wachauring eröffnet. 30 Jahre später öffnete auch das Fahrtechnik Zentrum in Melk seine Pforten. Das Wachauring-Jubiläum wurde am 22. und 23. April mit einem Event gefeiert. Neben dem Saisonauftakt zur österreichischen Rallycross-Staatsmeisterschaft und dem Lauf zur FIA CEZ-Meisterschaft (Central European Zone) stand die Historie ganz im Mittelpunkt der Feierlichkeiten: Motorsport- und Auto- Fans konnten vor Ort Idole aus vergangenen Zeiten mit ihren Autojuwelen wie Renault Alpine, Lancia Stratos, Porsche 954 oder VW Käfer live sehen. Nicht nur die Familie Wurz, auch Rennfahrer wie Herbert Grünsteidl, Andy Bentza, Erich Hammerler, Rudi Stohl und Franz Wittmann waren als Ehrengäste mit dabei. Franz Wurz setzte sich sogar hinters Steuer und drehte mit dem Lancia Stratos einige "Hot Laps" um den Wachauring. Am 8. Mai 2003 öffnete zudem das ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum in Innsbruck seine Pforten und feierte somit ebenfalls einen runden Geburtstag. Seit dem Start konnten laut Zentrumsleiter Martin Huber rund 200.000 Personen am Zenzenhof begrüßt werden. Außerdem wurden seit 2003 über 20.500 Kurse abgehalten. Weitere Änderungen bei Pickerl-Überprüfung Seit 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung in Sachen Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der §57a-Begutachtung muss eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden. Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021. Die ausgelesenen Daten werden an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Ziel dieser Bestimmung ist die transparente Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten verweigern. Die Verweigerung muss vom Fahrzeug- Besitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a-Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl, stellte der ÖAMTC klar. Bereits seit einem Jahr wurden EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt. Laut Informationen des Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen. Bestimmte Verkehrsverstöße seit 1. Mai teurer Mit 1. Mai 2023 traten Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) in Kraft. Im Rahmen dieser werden auch bestimmte Strafbeträge erhöht. "Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt bisher 50 Euro. Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer und warnt gleichzeitig, dass Ablenkung ebenso zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr zählt. Ein Verstoß gegen die Vorschrift, verpflichtend einen Sicherheitsgurt im Auto sowie einen Sturzhelm auf Motorrädern oder Mopeds zu verwenden, kostet als Organmandat vor Ort künftig 50 anstelle der bisherigen 35 Euro – eine Anzeige sogar bis zu 100 Euro. Abschließend hält Hoffer fest: "Im Sinne einer Erhöhung der Verkehrssicherheit werden immer wieder Strafen erhöht. Strafdrohungen wirken aber – nahezu unabhängig von der Höhe – nur, wenn man aufgrund entsprechend dichter Kontrolle durch die Exekutive mit einer Beanstandung rechnen muss." Näheres zur 41. KFG-Novelle hier. News
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