Ich will den Schein
Leichtmotorrad Voraussetzungen Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B Keine weiteren Führerschein-Probezeit- Einschränkungen Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden (Kurse bietet die ÖAMTC Fahrtechnik an. Motor- rad für das Training wird kostenlos zur Verfügung gestellt). Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111 (vorher darf nicht gefahren werden!) Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmo- torräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindig- keit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können. Geltungsbereich Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedin- gungen: Spanien: nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B Portugal: ab einem Mindestalter von 25 Jahren Tschechischen Republik: nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe Italien Lettland ÖAMTC TIPP Helmtests und weitere Informationen zum Thema Motorrad findest Du unter www.oeamtc.at/motorrad Mit dem B-Führerschein darf ein Motorrad bis 125 ccm Hubraum gelenkt werden.
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