Ich will den Schein

6 | 7 Auch wenn Du schon einen B-Führerschein hast, ist trotzdem die für die Klasse A vor- gesehene Ausbildung zu absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen. Das Training Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden) inkl. eines verkehrspsycholo- gischen Gruppengespräches und eines Gefahrenwahrnehmungstrainings in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins. 4-14 Monate nach Führerscheinerhalt ist eine Perfektionsfahrt zu machen. Freie Wahl beim Mehrphasen-Training: Das Mehrphasen-Training kann in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren (österreichweite Standorte und Adressen findest Du auf der letzten Umschlagseite), absolviert werden. Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen. Theorie 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil und 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch. Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führer- schein-Klassen gültig. Praxis Mind. 14 Fahrstunden (davon mindestens 10 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr). Für Kandidaten im Alter 39+: mind. 16 Fahrstunden. Erste Hilfe Kurs: 6 Stunden Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. Prüfungsablauf Die Theorie-Prüfung findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice- Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmög- lichkeiten) zu beantworten. Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein. Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden. Die Praxis-Prüfung dauert mind. 25 Minuten. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen und Du erhältst sofort einen vorläufigen Führerschein. Dieser gilt für maximal 4 Wochen und berech- tigt nur zum Fahren innerhalb Österreichs. Der endgültige Scheckkarten-Führerschein wird innerhalb weniger Tage per Post zugestellt. Probezeit Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (bei A1 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr), in der ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt. Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Aufstieg Der Aufstieg von den Klassen A1 bzw. A2 in die jeweils nächsthöhere Motorradklasse ist nach 2 Jahren möglich. Dazu muss die Mehrphasen- Ausbildung bereits absolviert sein und wahlwei- se eine 7stündige Ergänzungsausbildung oder eine Prüfung gemacht werden. 1. Ausbildungsphase und Prüfung 2. Ausbildungsphase Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen: Verlängerung der Probezeit und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung (bis zum Nachweis der Absolvierung der Ausbildung) ÖAMTC TIPP Teste Dein Prüfungswissen www.oeamtc.at/fuehrerschein oder als APP! www.oeamtc.at/motorrad

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