Ich will den Schein

Vorsicht bei Änderungen des Originalzustands Deines Fahrzeuges Nicht alles, was gut aussieht oder was man zu kaufen bekommt, darf bedenkenlos verwendet oder montiert werden. So mancher Auto- oder Motorradbesitzer musste schon Strafe zahlen oder sich sogar eine Kennzeichenabnahme gefallen lassen, weil er unerlaubte Umbauten vorgenommen hatte. Manche Änderungen sind „frei“, dürfen also ohne Sanktus der Behörde durchgeführt werden. Von den meisten Aktivitäten möchte die Behörde aber zumindest in Kenntnis gesetzt werden. Genehmigungsunterlagen und Prüfstellen: ABE: gibt es bisher nur in Deutschland, kann in Österreich unter Umständen als Unterlage bei der Typisierung gelten. EG-BE: Bauteile mit der Europäischen Gemeinschaft-Betriebserlaubnis sind durch die mitzuführende EG-BE eintragungsfrei und gelten EU-weit. EG-RL: Die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft werden durch nationale Gesetze in Österreich umgesetzt. EG-VO: Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft gilt in der gesamten EU. TÜV-Gutachten/Ziviltechnikergutach- ten: wird speziell für ein umgebautes Fahr- zeug erstellt und ist die Basis der Typisierung. Landesprüfstelle: Durch sie erfolgt die Überprüfung bzw. Genehmigung um- gebauter Fahrzeuge und die Eintragung in den Typenschein bzw. in die Einzel- genehmigung. Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Lässt Du anzeigepflichtige Umbauten nicht eintragen, riskierst Du Verwaltungsstrafen von bis zu € 5.000,– bzw. können durch die Exekutive bei Gefahr in Verzug jederzeit auch die Kennzeichentafeln abgenommen werden. Sollten nicht genehmigte Umbauten zum Unfall führen, musst Du mit einem Kostenregress der Haftpflichtversicherung bzw. Leistungsfreiheit der eigenen Kaskoversicherung rechnen. aber legal! Tuning ÖAMTC TIPP Lass Dir beim Kauf vom Händler schriftlich bestätigen, dass eine Genehmigung durch die Behörde erfolgen kann. Bei Verweigerung kannst Du den Kauf rückgängig machen. Wurden an einem Gebrauchtfahrzeug Teile geändert, verlange vom Besitzer oder Händler die entsprechenden Genehmi- gungen. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung bist Du für den gesetzmäßigen Zustand verantwortlich! Setze Dich in jedem Fall vor einer Tuning-Maßnahme mit den Spezialisten des Clubs in Verbindung. www.oeamtc.at/tuning

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