Ich will den Schein
Bleibe ruhig, halte an und sichere die Unfallstelle. Wenn notwendig, ist Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu rufen. Sachschäden Bei Sachbeschädigungen, an denen kein zweiter Fahrzeuglenker beteiligt war – z.B. Beschädigung eines parkenden Autos, dessen Besitzer man nicht kennt und nicht verständi- gen kann, bei Wildunfällen oder Beschädigung der Leitschiene – ist man verpflichtet, unver- züglich die Polizei zu verständigen und den Schaden zu melden. Eine nicht oder zu spät erstattete Selbstanzeige ist mit Fahrerflucht gleichzusetzen! Ist bei dem Unfall ein weiterer Fahrzeuglenker involviert und könnt ihr gegenseitig die Identi- tät nachweisen (Ausweis!), füllt am besten ge- meinsam den Europäischen Unfallbericht aus. Diesen erhältst Du bei Deiner Versicherung, bei Deinem ÖAMTC Stützpunkt oder zum Download unter www.oeamtc.at/recht. Achte darauf, immer einen Unfallbericht mitzuführen. Ist keiner zur Hand, notiere zumindest folgende Daten: Haftpflichtversicherungsunternehmen, möglichst samt Polizzennummer Kfz-Kennzeichen Name, Adresse und – im Optimalfall – Telefonnummer des Unfallgegners Notiere Namen und Adressen von allfälli- gen Zeugen. Nach Möglichkeit mach Skizzen oder Fotos von der Unfallstelle (inklusive Unfallspuren und -schäden beim gegnerischen Auto, Fixpunkte in der Umgebung, wie z.B. Verkehrszeichen oder Kanaldeckel). Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim Unfallgegner, muss der Unfall binnen einer Woche der eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Wird bei Sachschaden die Polizei verständigt, obwohl der Datenaustausch mit dem Unfall- gegner möglich gewesen wäre, fällt in Österreich eine sogenannte „Blaulichtsteuer“ in der Höhe von € 36,– an. Sie ist von jener Person zu begleichen, die die Exekutive gerufen hat, wird jedoch bei Verschulden des Unfallgegners von dessen Versicherungsunternehmen rückerstattet. Personenschäden Bei Unfällen mit Personenschäden ist – nach den Sofortmaßnahmen – in jedem Fall die Polizei zu verständigen! Bei einem Unfall * Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe GmbH., GISA-Zahl: 23409217 | Versicherer: Generali Versicherung AG ÖAMTC TIPP Die ÖAMTC Rechtsberatung unterstützt Dich bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Die ÖAMTC Rechtsschutz-Versicherung* ist deine Versicherung gegen Anwalts- und Gerichts- kosten. Auch online abschließbar und mehr Details unter: www.oeamtc.at/rechtsschutz www.oeamtc.at/nothilfe120 20 | 21
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