Ich will den Schein

12 | 13 1. Anmeldung bei einer Fahrschule Kurs bereits mit 15 ½ möglich 2. Grundausbildung in der Fahrschule 32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis 3. Ausbildungsfahrten mit Begleitperson 3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll) 4. Begleitende Schulung in der Fahrschule Für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern: Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer gemeinsame "Ausbildungsfahrt" 5. Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis Perfektionsschulung, Perfektionsfahrt und 3 weitere Fahrstunden 6. Frühestens mit 17 Jahren Theoretische und praktische Führerschein- prüfung (wie bei „Führerschein B“ beschrieben) 1. Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining Inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppen- gespräches in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach Erhalt des Führerscheins. 2. Eine Perfektionsfahrt In einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins. Die Perfektionsfahrt kann nur in einer Fahr- schule absolviert werden, das Fahrsicherheits- training auch bei den Autofahrerclubs. Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen. Ablauf und Reihenfolge der 2. Ausbildungsphase 1. Ausbildungsphase 2. Ausbildungsphase Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen: Verlängerung der Probezeit und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung (bis zum Nachweis der Absolvie- rung der Ausbildung) www.oeamtc.at/fuehrerschei n

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