Ich will den Schein
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug Normaler Pkw oder Kombi Automatik- oder Schaltgetriebe „L17“-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht Tafel mit Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ Voraussetzungen für das Prüfungsfahrzeug Türe in der Sitzreihe des Prüfers Achtung: Wird die Prüfung in einem Fahr- zeug mit Automatikgetriebe abgelegt, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt! Bei Prüfung mit Schaltgetriebe gilt die Lenkberechtigung jedoch auch für Fahrzeuge mit Automatik- getriebe Wer darf Begleiter sein? Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Be- werber absolvieren. Die Person muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie). Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten. Handelt es sich nicht um eine erziehungs- berechtigte Person, muss deren Zustim- mung eingeholt werden. Der Begleiter ist der Behörde im Antrag bekannt zu geben. Voraussetzungen für die Begleitperson Besitz eines B-Führerscheins seit mindes tens 7 Jahren. Muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen Pkw oder Kombi zu lenken. Darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben. Während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Der Bewilligungsbescheid ist mitzuführen. Probezeit Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. In dieser Zeit gilt Alkohol- verbot (Limit 0,1 Promille). Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung ange- ordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Derzeit gilt der „L17“ B-Führerschein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark. Auto fahren mit 17 ÖAMTC TIPP Jetzt das L-17 Training der ÖAMTC Fahrtechnik absolvieren und € 20 Bonus auf das Pkw Mehrphasen Training sichern.
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