Der lange Weg zur Fahrt
Im Rollstuhl wird Alltägliches zur Herausforderung – auch das Von-A-nach-B-Kommen. Ein Leitfaden, wie Betroffene Fahrtendienste in Österreich nutzen können
Nachmittags spontan ins Einkaufszentrum fahren, dann schnell zum Arzttermin und abends noch mit der Schwester ins Kino – ein Tagesprogramm, das für die meisten selbstverständlich ist. Für Menschen mit Gehbehinderung sieht das oftmals leider anders aus. Jede Fahrt muss geplant werden. Doch wer übernimmt überhaupt Transporte? Und wie läuft die Finanzierung ab?
Betroffene erzählen, wie sie durch den Flickenteppich an Regelungen in Österreich einen Teil ihres Alltags zurückgeholt haben – und was es dabei zu beachten gilt.
Wohin soll es gehen?
Fahrt ist nicht gleich Fahrt. Vor der Suche nach der idealen Transportmöglichkeit stellt sich die Frage, wohin es gehen soll und warum. Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Fahrten: medizinische und berufliche Transporte sowie Freizeitfahrten. Diese werden jeweils von unterschiedlichen Stellen durchgeführt und unterschiedlich gefördert.
Für Informationen zu medizinischen Fahrten wenden sich Betroffene am besten direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Für berufliche Fahrten ist dagegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuständig. Der wohl schwierigste Fall sind die Freizeitfahrten. Denn es gibt keine zentrale Informationsstelle. Jedes Bundesland hat andere Regelungen, und die Kostenübernahme ist sehr begrenzt.
Wichtig: Für viele Förderungen oder Fahrtendienste ist ein Behindertenpass notwendig. Die Ausstellung kann mehrere Monate dauern. Je früher man darum ansucht, desto besser. Sofern die Einschränkung kürzer als sechs Monate besteht, etwa aufgrund eines Gipses am Bein, gibt es keinen Behindertenpass. Folglich sind nur die medizinischen Fahrten gefördert, alles weitere geht auf eigene Kosten.
Medizinische Fahrten: noch unkompliziert
Medizinische Fahrten werden meist von der Krankenkassa unterstützt. Beispielsweise übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) den Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle, sofern es sich um Kassenärztinnen bzw. -ärzte handelt. Fahrten zu Privatärztinnen oder -ärzten werden hingegen nicht finanziert. Für alle, die für den Arztbesuch über die Bundesländergrenzen hinaus wollen, wird es etwas kompliziert: Die Kosten werden nämlich nur bis zur Ländergrenze getragen.
Einige Taxiunternehmen haben einen Vertrag mit der Krankenkassa, sodass die Kosten direkt erstattet werden. Auch die Rettung bietet medizinische Fahrten an, allerdings ist die Flexibilität stark eingeschränkt. "Ich musste oftmals mehrere Stunden auf die Rückfahrt warten, weil gerade kein passender Wagen zur Verfügung stand. Da ist das Taxi viel praktischer", berichtet Christine H., die seit 2023 im Rollstuhl sitzt.
Wichtig: Braucht die Person auch bei den Treppen Hilfe, ist ein Krankentransport vonnöten, ansonsten spricht man von einer Krankenbeförderung. Dieses Detail ist bei der Planung medizinischer Fahrten zu bedenken.
Berufliche Fahrten: klare Zuständigkeit
Für berufliche Fahrten ist konkret die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuständig. Hier werden von der PVA die Kosten in den meisten Fällen voll übernommen, sofern die Behinderung die Nutzung von Öffis oder eines eigens adaptierten Autos unmöglich macht. Es ist grundsätzlich wichtig, die Kostenübernahme im Vorhinein schriftlich abzuklären und Beratung einzuholen – bei nachgesendeten Rechnungen ist keine Ersatzzahlung garantiert.
Normale Taxis nehmen dich zwar mit, aber man muss den Rollstuhl zusammenklappen und sich ins Auto setzen – und das ohne Hilfe. Die meisten Taxifahrer dürfen aus Versicherungsgründen nicht anpacken.
Christine H. aus Niederösterreich
Freizeitfahrten: große Lücken
Richtig kompliziert wird es bei den Freizeitfahrten. Die Informationen sind nicht gesammelt zu finden, die Kosten sowie Förderungen unterscheiden sich ebenso in jedem Bundesland. Hier informiert das jeweilige Amt der Landesregierung. Auch die Abteilung für Behinderungen und Mobilität des ÖAMTC bietet individuelle Beratung an.
Christine H. kümmerte sich selbst um die Sicherstellung ihrer Mobilität. In Niederösterreich eine besondere Herausforderung: "Ich habe alle örtlichen Taxiunternehmen durchgefragt, und nur zwei Firmen konnten mich im Rollstuhl transportieren. Normale Taxis nehmen dich zwar mit, aber man muss den Rollstuhl zusammenklappen und sich ins Auto setzen – und das ohne Hilfe. Die meisten Taxifahrer dürfen aus Versicherungsgründen nicht anpacken", berichtet die 68-jährige.
Diesem Problem begegnete auch Peter W.: "Wir wohnten in einer Wohnung im zweiten Stock ohne Aufzug. Als der Fahrer meine Frau zurückbrachte, durfte er sie nicht bis nach oben transportieren", erzählt der Wiener, dessen Frau nach zwei Schlaganfällen im Rollstuhl unterwegs war. "Ich würde mir einen leichteren Zugang zu Informationen wünschen. Man wird ein bisschen allein gelassen." Über den Fonds Soziales Wien fand er aber schließlich noch eine sehr gute Förderung für seine Frau.
Wien, Oberösterreich und Salzburg bieten unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensgrenze, Nachweis der Behinderung) Förderungen für Freizeitfahrtendienste. Nicht so in anderen Bundesländern: "Die Fahrten muss ich selbst bezahlen. Da reden wir von 100 bis 200 Euro pro Fahrt. Aber zumindest erspare ich mir die Kosten eines eigenen Autos", sagt Christine H.
Betroffene stoßen immer wieder auf dieselbe Hürde: Verantwortung und Förderung liegen verstreut zwischen Bund, Ländern und Sozialträgern. Mehr Transparenz und Koordination könnten das Leben vieler Betroffener erheblich erleichtern. Bis dahin bleibt Selbstinitiative der Schlüssel zur Mobilität. Dann kann auch der Kinobesuch wieder Teil des Alltags werden.
Unterstützung des Clubs bei Behinderungen
Expert:innen des ÖAMTC beraten Sie zu allen rechtlichen, technischen und touristischen Fragen rund um die Mobilität mit Behinderungen.
Sie liefern Wissenswertes zu Begünstigungen und Sonderregelungen für die Mobilität im Alltag und auf Reisen.
Zudem beraten sie zu behindertengerechten Fahrzeugadaptierungen für Aktiv- und Passivfahrer:innen.
Kontakt:
Wien, Niederösterreich, Burgenland:
Tel. 01 711 99-21283
E-Mail: behindertenberatung@oeamtc.at
Salzburg: Tel. 0662 639 99 (jeden Donnerstag 9.00–15.30 Uhr)
Liste der Ansprechpartner für Förderungen von Freizeitfahrten
Tirol:
Land Tirol Abteilung Gesellschaft und Soziales
Tel.: 01 512 508 2603
E-Mail: behindertenhilfe@tirol.gv.at
Oberösterreich:
Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Soziales
Tel.: (01 732) 77 20-152 21
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
Tel.: 02742/9005-16341
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Wien:
Fonds Soziales Wien
Tel.: 01/24 5 24
E-Mail: post@fsw.at
Salzburg
Land Salzburg Behinderung und Inklusion
Telefon: 01 662 8042-0
E-Mail: post@salzburg.gv.at