Epilepsie und Führerschein: Darf ich (noch) Auto fahren?

Eine Epilepsie-Diagnose kann ein Schock sein. Aber muss sie die eigene Mobiltät verändern? Wie es rechtlich aussieht und wer wann Autofahren darf. 

Etwa 3 bis 5 % der Bevölkerung in Österreich erleben zumindest einmal einen epileptischen Anfall. Rund 1 % lebt dauerhaft mit Epilepsie. "Das bedeutet, dass jeder Mensch um die zehn Leute kennt, die Epilepsie haben", betont Elisabeth Pless, eine Epilepsiefachberaterin vom Institut für Epilepsie.

Epilepsie ist also gar nicht so exotisch, wie es wirkt. Die neurologische Krankheit äußert sich aber selten so dramatisch wie im Film. 99 % aller epileptischen Anfälle dauern unter einer Minute, und die meisten Anfälle sehen von außen unspektakulär aus. Äußerungsformen sind etwa kurzes Innehalten, "ins Leere starren", automatisierte Bewegungen oder vorübergehende Blindheit. Für Betroffene fehlen diese Momente oft komplett im Gedächtnis.

So viel zum Grundwissen. Aber wie sieht es mit dem Autofahren aus? Dürfen Betroffene trotz der Gefahr eines Anfalls ans Steuer? Reicht ein Anfall aus, um ein ewiges Fahrverbot auszulösen? Wir haben die Expertin befragt und erklären die rechtliche Lage.

Jeder Mensch kennt durchschnittlich etwa zehn Leute, die schon mal einen Anfall hatten.

Elisabeth Pless, Epilepsiefachberaterin

Führerschein: Klare Regeln, lange Wartezeiten

Für Menschen mit Epilepsie ist der Führerschein kein Selbstverständnis, sondern an klare medizinische Vorgaben und Wartezeiten geknüpft. Dabei wird zwischen der "Gruppe 1" (Moped, Motorrad, Pkw, Traktor) und der "Gruppe 2" (Lkw und Bus) unterschieden.

Für Gruppe 1 gilt:


Nach einem ersten provozierten Anfall – etwa durch akuten Schlafmangel oder Fieber – gilt für Pkw & Co. in der Regel eine fixe Fahrpause von drei Monaten.
Nach einem ersten unprovozierten Anfall müssen Betroffene sechs Monate warten, bevor sie wieder fahren dürfen.
Bei einer gesicherten Epilepsie mit wiederholten Anfällen oder typischen EEG-/MRT-Befunden ist in der Regel ein Jahr Anfallsfreiheit nötig, bevor eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 erteilt oder belassen wird.


Grundsätzlich erhalten Personen mit epileptischen Anfällen oder anderen Bewusstseinsstörungen nur mit einer positiven fachärztlichen Stellungnahme eine Lenkberechtigung, und diese auch nur befristet für maximal fünf Jahre.

Mit der befristeten Lenkberechtigung geht auch eine Kontrollpflicht einher: In diesen fünf Jahren nach einem Anfall müssen regelmäßige ärztliche Kontrollen durchgeführt werden. Der Facharzt beurteilt dabei Art und Verlauf der Erkrankung, Behandlung, Anfallsfreiheit und Anfallsrisiko. Nach fünf Jahren Anfallsfreiheit besteht die Möglichkeit auf einen unbefristeten Führerschein.

Die dafür nötige neurologische Stellungnahme sowie die amtsärztliche Untersuchung sind keine Kassenleistungen – die Kosten tragen Betroffene selbst.

Für die Gruppe 2, also die Berufsfahrer:innen (Lkw- und Busfahrer:innen) ist das Wiedererlangen der Lenkerberechtigung noch schwieriger. Eine Diagnose erzwingt in den meisten Fällen nicht nur eine lästige Wartezeit, sondern sogar einen Berufswechsel. Nach einem unprovozierten Anfall sind fünf Jahre anfallsfreie Zeit ohne Antiepileptika vorgesehen, nach einer Epilepsie-Diagnose sogar zehn Jahre nach Beendigung der medikamentösen Behandlung. Aus Sicherheitsgründen ist das zwar nachvollziehbar, der Führerschein für Gruppe 2 verliert in dieser Zeit aber die Gültigkeit, weil keine Überprüfungsfahrten gemacht werden können.

"Mit einer Epilepsie-Diagnose ist Lkw- oder Busfahren meist keine Option mehr, denn in den zehn Jahren bis zur attestierten Anfallsfreiheit müssen die Betroffenen auch von etwas leben und daher eine andere Arbeitsmöglichkeit für sich finden", sagt die Expertin.

Wenig Unterstützung

Die Diagnose Epilepsie wirkt sich auf viele Lebensbereiche aus. Erwachsene, die neu an Epilepsie erkranken, empfinden die mangelnde Mobilität als besonders starke Einschränkung – besonders, da nicht überall in Österreich ausreichend öffentliche Verkehrsmittel verfügbar sind. So kann es vorkommen, dass Betroffene ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen können.

Ein Mobilitätszuschuss für Menschen mit Epilepsie vom Bund oder Land wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Um eine derartige Unterstützung zu erhalten, ist die Feststellung einer Behinderung durch den Bund oder das Land nötig. Allerdings werden nicht alle Menschen mit Epilepsie als behindert eingestuft. Aber selbst wenn eine Behinderung durch eine Stelle festgestellt wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass man eine finanzielle Unterstützung erhält. Außerdem dauert die Ausstellung des Behindertenpasses oft sehr lange.

Die Zuständigkeit der Bundesländer/Landesregierungen für einige/diverse/finanzielle Unterstützungen führt auch zu anderen absurden Effekten: "Du kannst auf der einen Straßenseite wohnen und bist in einem anderen Bundesland – mit völlig anderen Ansprüchen."

Urlaub mit dem Auto?

Wer mit Epilepsie eine Autoreise plant, sollte nicht nur den heimischen Führerscheinstatus kennen, sondern auch die Regeln im Urlaubsland. "Für Menschen mit Epilepsie endet die Frage der Fahrtauglichkeit nicht an der Grenze: Wer mit dem Auto auf Urlaub fährt, sollte vorher klären, ob die eigene Fahrberechtigung auch im Reiseland gilt", so die Expertin.

Österreich orientiert sich an europäischen Empfehlungen zu Epilepsie und Fahren, in denen Anfallsfreiheit, EEG-Befunde und fachärztliche Beurteilung zentrale Kriterien sind. Weil die Vorschriften zumindest in Europa weitgehend harmonisiert wurden, sind die Grundprinzipien in den einzelnen Ländern ähnlich; dennoch kann es nationale Besonderheiten und strengere Behördenpraxis geben. Gerade bei längeren Aufenthalten oder bei Ländern mit eigenwilliger Rechtsauslegung lohnt sich ein genauer Blick, etwa über nationale Epilepsie-Organisationen oder Automobilclubs.

Rechtliche Konsequenzen

Die langen Wartezeiten verführen unter Umständen trotz der Diagnose einfach zum Fahren. Hat jemand eine gültige Fahrberechtigung und erleidet unerwartet einen Anfall, ist das rechtlich ähnlich wie ein plötzlicher Herzinfarkt oder Kreislaufkollaps – dann darf die Versicherung nicht einfach aussteigen.

Wenn jemand aber trotz klaren Fahrverbots fährt, bewegt er sich rechtlich im Bereich grober Fahrlässigkeit. Das kann im Ernstfall sowohl strafrechtlich als auch bei der Versicherung massiv nach hinten losgehen. Besonders, wenn Dritte zu Schaden kommen.

Trotz aller Einschränkungen lautet die Botschaft von Elisabeth Pless an Betroffene: "Man soll das Leben leben und sich nicht nur überlegen, was man alles nicht darf."

Offener Umgang könne helfen, praktische Lösungen zu finden, etwa Fahrgemeinschaften, Nachbar:innen, die zum Einkaufen mitnehmen, oder eine andere Organisation des Arbeitswegs. "Wenn Epilepsie kein Tabu mehr wäre, wäre es viel leichter, um Hilfe zu bitten – und am Ende würden alle profitieren."

Wo finde ich Rat?

Wer unsicher ist, ob und unter welchen Bedingungen er fahren darf, sollte sich nicht nur an Neurolog:innen wenden, sondern auch spezialisierte Stellen wie das Institut für Epilepsie oder die Epilepsie-Interessengemeinschaft Österreich nutzen sowie die Abteilung Behinderungen & Mobilität des Clubs. Dort kennt man sowohl die medizinischen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.


Beratungsstellen:


ÖAMTC-Abteilung Behinderungen & Mobilität gibt Beratung rund um Behinderungen allgemein und hilft ebenso bei Fragen zu Epilepsie und Mobilität.
Institut für Epilepsie (IfE) bietet Beratung rund um Epilepsie, Alltag und Mobilität, inklusive Führerscheinfragen. 
Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich (EPI-IG) ist eine Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige, Informationen, Selbsthilfe, Veranstaltungen. 
ÖAMTC Rechtsberatung: Bei Fragen zu Führerschein und Recht