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Vollmacht für allein reisende Kinder

Je nach Zielland kann für Reisen mit minderjährigen Kindern eine Vollmacht oder Einverständniserklärung erforderlich sein. Wer diese rechtzeitig vorbereitet, sorgt für einen reibungslosen Ablauf und kann die Reise von Anfang an entspannt genießen.

ein kleines Mädchen und ein kleiner Junge gehen einen Gang entlang. Der Junge zieht einen Trolley, das Mädchen hat ein Dokument in der Hand.
© oeamtc
Vollmacht für allein reisende Kinder

Warum eine Reisevollmacht wichtig ist

Wenn Kinder alleine, mit Großeltern oder nur mit einem gesetzlichen Vormund ins Ausland reisen, kann es in manchen Ländern zu Einreisekontrollen kommen. Hintergrund ist, dass Behörden damit Kindesentführungen verhindern wollen. Ohne die passende Vollmacht kann es passieren, dass die Einreise verzögert oder sogar verweigert wird.

Länder, in denen oft Kontrollen stattfinden, sind u. a. Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es auch in weiteren Ländern zu Kontrollen kommen kann, insbesondere, wenn strenge Einreisebestimmungen gelten (wie z. B. in Südafrika).

Mehr Details zu den Bestimmungen finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie „Personaldokumente“.

ÖAMTC-Empfehlung

  • Führen Sie am besten eine schriftliche Einverständniserklärung mit, die bestätigt, dass die minderjährige(n) Person(en) reisen darf/dürfen – egal ob alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung anderer Personen.
  • Die Vollmacht sollte in Englisch oder in der Landessprache des Ziel- und Transitlandes verfasst sein.
  • Der ÖAMTC stellt zu diesem Zweck mehrsprachige Vollmachtvorlagen zur Verfügung (keine amtlichen Dokumente, sondern nur Empfehlungen). Pro Vorlage können bis zu drei Kinder eingetragen werden.

Vollmacht je nach Reiseszenario

Je nach Reisesituation gelten unterschiedliche Anforderungen an die Vollmacht oder Einverständniserklärung für minderjährige Kinder. Prüfen Sie rechtzeitig die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Ziellandes sowie der durchreisten Transitländer. Beachten Sie auch, dass Transportunternehmen wie Busgesellschaften oder Fluglinien teilweise eigene Vorschriften haben, die von den staatlichen Regelungen abweichen können.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Dokumente in den einzelnen Fällen empfohlen werden und worauf Sie besonders achten sollten:

Szenario Notwendige Dokumente Zusätzliche Empfehlung*
Kind reist alleine
  • Vollmacht unterschrieben von beiden Elternteilen**
  • Passkopie beider Elternteile
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Prüfen, ob Kind alleine reisen darf
  • Prüfen, ob Beglaubigung notwendig ist
  • Prüfen, ob weitere Dokumente benötigt werden
Kind reist mit nur einem Elternteil
  • Vollmacht des nicht mitreisenden Elternteils
  • Passkopie des nicht mitreisenden Elternteils
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Prüfen, ob Beglaubigung notwendig ist
  • Prüfen, ob weitere Dokumente benötigt werden
Kind reist mit einer Begleitperson, die nicht Elternteil ist
  • Vollmacht unterschrieben von beiden Elternteilen**
  • Passkopie beider Elternteile
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Prüfen, ob Beglaubigung notwendig ist
  • Prüfen, ob weitere Dokumente benötigt werden

* Die Bestimmungen können je nach Land variieren. Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuell gültigen Regelungen in der ÖAMTC Länder-Info bzw. beim österreichischen Außenministerium.
** Hinweis: Beide Elternteile können in derselben Vollmacht eingetragen werden. Die Formularfelder bieten in der Regel ausreichend Platz, um alle Angaben vollständig und gut lesbar einzutragen.

Sonderfall: Alleinige Obsorge

Es gibt auch die Familienkonstellation, wonach ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge betraut ist. Dann kann es schwierig (und nach österreichischem Recht auch unnötig) sein, eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzuführen. Der ÖAMTC empfiehlt in diesen Fällen, ein Dokument mitzuführen, das die alleinige Obsorge dokumentiert (Gerichtsbeschluss, Sterbeurkunde, …). Erscheint das in Hinblick auf die vielleicht strengen Regelungen des Landes, das bereist werden soll, zu unsicher, empfiehlt der ÖAMTC vorab die Kontaktaufnahme mit der Vertretungsbehörde des entsprechenden Landes.

Kontaktinformationen zu den einzelnen Ländern gibt es in der jeweiligen Länder-Info unter der Kategorie „Wichtige Kontakte“.

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Notarielle Beglaubigung der Vollmacht

In einigen Ländern ist außerdem eine Beglaubigung der Vollmacht vorgeschrieben, so zum Beispiel in Albanien, Nordmazedonien oder Griechenland. Beglaubigungen können beim Notar oder bei Bezirksgerichten eingeholt werden. Üblicherweise sollten die Kosten ca. 25 Euro pro Dokument betragen.

Damit der Aufwand und die Kosten für Beglaubigungen möglichst gering gehalten werden, stellt der ÖAMTC mehrsprachige Vollmachtvorlagen zur Verfügung, die nicht nur die Sprachen der Start- und Zielländer abdecken, sondern auch jene der wichtigsten Transitländer. Zusätzlich können pro Vorlage bis zu drei Kinder eingetragen werden; es muss also nicht für jedes Kind ein neues Vollmacht-Dokument ausgefüllt werden.

Beispiel

Ein Vater reist mit seinen zwei minderjährigen Kindern nach Griechenland und fährt mit dem Auto über Serbien und Nordmazedonien.
Für die Einreise benötigt er eine Einverständniserklärung der Mutter, die sowohl für Griechenland als auch für Nordmazedonien beglaubigt sein muss.
Dank der dreisprachigen ÖAMTC-Vollmachtvorlage (Serbisch, Mazedonisch, Griechisch) reicht es, nur ein Formular beglaubigen zu lassen. Auf diesem können beide Kinder gemeinsam eingetragen werden.

Beglaubigungen auch online möglich

Praktisch alle notariellen Dienstleistungen können mittlerweile auch bequem online in Anspruch genommen werden. Das österreichische Notariat ist diesbezüglich führend in Europa.

Über diesen Link https://ihr-notariat.at/online/ finden Sie alle relevanten Informationen für die digitale Beschaffung einer beglaubigten Unterschrift. Wenn Sie im Notarfinder als Zusatzqualifikation „online Rechtsdienstleistung“ auswählen, werden Ihnen sämtliche Notare aufgelistet, mit denen Sie bezüglich einer zeitsparenden Besorgung einer Online-Beglaubigung Kontakt aufnehmen können.

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Wichtig

Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen der jeweiligen Länder zu informieren. Dort finden Sie auch allenfalls weitere wichtige Hinweise zum Thema Vollmacht für allein reisende Kinder bzw. Minderjährige.

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