Information zur Anerkennung von L17 in Deutschland seit 1. Juli 2012
Rechtslage vor dem 1.7.2012
Seit 1. Juli 2011 waren Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klasse B, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben („L17“), in Deutschland vorübergehend nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge zu lenken, und zwar unabhängig davon, ob in Deutschland ein Wohnsitz begründet wurde oder nicht.
Seit 1.7.2012 wieder anerkannt
Mit Gültigkeit vom 1. Juli 2012 wurde die Rechtslage geändert. Nunmehr gilt bis auf Weiteres Folgendes:
Besitzer einer österreichischen Lenkberechtigung für die Klasse B, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland wieder Kraftfahrzeuge (PKW) lenken.
Besitzer einer österreichischen Lenkberechtigung für die Klasse B, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland wieder Kraftfahrzeuge (PKW) lenken.