Führerschein-Recht

Scheckkartenführerschein & neue EU-Führerscheinrichtlinie

Häufig gestelle Fragen

Warum wird der Führerschein nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt?

In den europäischen Mitgliedstaaten sind mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürgerinnen und Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind.

Die neue europäische Führerscheinrichtlinie sieht vor, ab 19.01.2013 neue Führerscheine nach einem einheitlichen europäischen Führerscheinmuster auszustellen. Dies gilt auch für Führerscheine, die aufgrund von Verlust, Diebstahl oder aufgrund von Änderung von Daten (wenn Kfz-Lenkerinnen und -Lenker den Führerschein als amtliches Dokument benutzen wollen) ersetzt werden müssen.

Was muss ich tun, wenn ich den alten "rosa Schein" oder den alten Scheckkartenführerschein auf einen neuen Scheckkartenführerschein umtauschen möchte?

Wer freiwillig auf das neueste Führerscheinmodell umsteigen will, muss zur Führerscheinbehörde und ein Führerscheinduplikat beantragen. Man kann dann entweder den alten Führerschein vorerst behalten und den neuen Scheckkartenführerschein selber bei der Führerscheinbehörde abholen, oder man lässt seinen alten Schein gleich bei der Behörde, bekommt einen vorläufigen Führerschein (wie die Führerschein-Neulinge) und wartet, bis die neue Plastikkarte per Post zugeschickt wird.

Was brauche ich für den Führerscheinumtausch?

1. Führerscheinantrag
2. amtlicher Lichtbildausweis
3. alter Führerschein
4. eventuell Bestätigung der Meldung (Meldezettel)*
5. ein Passfoto
6. 49,50 Euro (Zahlung auch mit Kreditkarte möglich)

*Die meisten Behörden führen eine elektronische Melderegisterabfrage durch, dennoch wird die Mitnahme des Meldezettels nach wie vor empfohlen. Im  Zweifel sollten Sie mit der Behörde Rücksprache halten.

Wie erhält man den neuen Scheckkartenführerschein?

Man bekommt ihn mit der Post zugeschickt.
Führerscheinneulinge erhalten sofort nach bestandener Fahrprüfung von der Fahrschule einen vorläufigen Führerschein. Mit diesem können sie sofort fahren. Fünf bis zehn Tage später erhalten sie den Scheckkartenführerschein per Post zugeschickt.

Verfügt der neue Führerschein über einen Chip auf dem meine Daten gespeichert sind?

Nein. Derzeit verfügt der Scheckkartenführerschein über keinen Chip auf dem Daten zusätzlich gespeichert werden.

Ist ein Umtausch zwingend notwendig?

Nein. Alte Führerscheine bleiben, sofern die Daten noch lesbar und Sie auf dem Foto gut erkennbar sind, bis längstens 18.01.2033 gültig.

Durch Heirat/Scheidung hat sich mein Name geändert. Muss ich mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen?

Ein Umtausch aufgrund einer Namensänderung ist führerscheinrechtlich nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Allerdings geht die Eigenschaft als amtlicher Lichtbildausweis innerhalb Österreichs verloren, wenn der Name nicht aktuell ist. Auch bei Auslandsreisen ist es ratsam, ein aktuelles Dokument mit sich zu führen.

Ist beim Umtausch eine Gesundenuntersuchung zwingend vorgeschrieben?

Nein. Es gibt keine vorgeschriebenen Gesundenuntersuchungen. In Ausnahmefällen kann es jedoch sein, dass jemand beim Umtausch von den Beamtinnen und Beamten der Behörde auf Verdacht zum Amtsarzt geschickt wird

Ich habe einen österreichischen Führerschein, lebe aber im Ausland. Kann ich meinen Führerschein in Österreich umtauschen lassen?

 Nein. Für die Ausstellung von Führerscheindokumenten ist immer der Wohnsitzstaat zuständig, in dem Sie sich an mindestens 185 Tage eines Jahres aufhalten. Die Staatsbürgerschaft ist dabei übrigens irrelevant.

Was muss ich beim Ausfüllen des Formulars beachten?

Wichtig ist: Das ausgefüllte Formular auf keinen Fall zu Hause zu unterschreiben. Die Unterschrift muss vor den Augen der Beamtinnen und Beamten bzw. dem Fahrprüfer geleistet werden, weil sie gleichzeitig der Identifizierung dient.

Wie viele Fotos braucht man für den Scheckkartenführerschein?

Ein einziges (und nicht mehr zwei). Das Foto muss 35 x 45 mm sein und die Person muss frontal in die Kamera schauen. Es dürfen keine anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein. Der Hintergrund muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor erlaubt.

Was passiert, wenn es mit der Zustellung nicht funktioniert?

Zwei Wochen nach Versenden des Scheckkartenführerscheins wird ein Kontrollschreiben geschickt, mit dem Hinweis, dass 14 Tage vorher der Führerschein per Post zugesandt wurde. Bei Nichterhalt ist die Führerscheinbehörde zu kontaktieren.

Kann ich mir den Scheckkartenführerschein auch Express zustellen lassen?

Eine Expressproduktion und -zustellung ist möglich und kostet zusätzlich 16 Euro.

Kann ich meinen Papierführerschein behalten?

Ja. Es gibt die Möglichkeit, den Papierführerschein als Erinnerungsstück zu behalten. Der Wunsch ist beim Antrag bekanntzugeben. Der alte Führerschein wird entwertet.

Wieviel kostet der Umtausch?

Die Ausstellung eines neuen Führerscheins im Scheckkartenformat kostet 49,50 Euro.

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Sie können bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich den Umtausch beantragen. Dabei sind Sie nicht an Ihren Hauptwohnsitz gebunden.
- Wien: Verkehrsamt
- Große Städte: Bundespolizeibehörde
- Städte ohne Bundespolizeidirektion und Gemeinden: Bezirkshauptmannschaft
- Statutarstädte Krems und Waidhofen/Ybbs: Magistrat
Auf help.gv.at finden Sie Ihre nächste Antragsstelle.

Ab 19.01.2013 ist der neue Führerschein auf max. 15 Jahre befristet. Gibt es auch eine Frist, wenn ich vor 19.01.2013 einen neuen Führerschein beantrage, oder ist dieser dann so wie der jetzige unbefristet?

Derzeit ausgestellte oder in Umlauf befindliche Führerscheine - egal ob Papier oder Karte - sind bis 18.01.2033 gültig, sofern ab 19.01.2013 keine Umstände eintreten, die eine Neuausstellung erforderlich machen, wie z.B. ein Fototausch, eine Befristung, der Erwerb neuer Klassen oder die Duplikatsausstellung wegen Diebstahls.

Mit welchen Anforderungen wird die Verlängerung des Führerscheins verbunden sein?

Derzeit sind keine zusätzlichen Anforderungen geplant. Es gibt keine ärztliche Untersuchung, keine Schulung und keine Prüfung.

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, ab 19.01.2013 Führerscheine nach einem einheitlichen europäischen Führerscheinmuster auszustellen. Wie unterscheidet sich dieses vom derzeitigen Scheckkartenführerschein?

Auf der Vorderseite ist das Foto des Inhabers/der Inhaberin zweimal angebracht. Außderdem kommen neue Führerscheinklassen hinzu:
AM für Moped sowie die Motorradklassen A1 und A2, die Klassen B1 und D1.

Müssen bis 18.01.2033 auch alle vor 19.01.2013 ausgestellten Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden?

Ja. Alle derzeit im Umlauf befindlichen Führerscheine sind spätestens bis zu diesem Zeitpunkt gegen das neueste Modell auszutauschen.

Wird die neue EU-Führerscheinrichtlinie auch für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gelten?

Ja. Für diese Fahrzeuge wird künftig ein Führerschein der Klasse AM ausgestellt.

Was bedeuten die Zahlen in Spalte 12 - Beschränkungen?

Dabei handelt es sich um Codes, mit denen Auflagen ausgedrückt werden.
Beispiele: 01.01 = Brille
71 = Duplikat
Weitere Infos zu Codes im Führerschein siehe Linkbox.