| Österreichweit |
Gefördert wird die Anschaffung (bzw. die Umrüstung) von bis zu 10 alternativ betriebenen Fahrzeugen (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) Einspurige Elektrofahrzeuge (Elektro-Scooter, Elektro-Motorräder): 500 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 250 Euro Elektro-Leichtfahrzeuge lt. KFG §2 oder dreirädrige Elektrofahrzeuge: 1.000 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 500 Euro Mehrspurige leichte Elektrofahrzeuge: 2.000 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 1.000 Euro Mehrspurige Elektrofahrzeuge (ELektro-PKW): 4.000 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 2.000 Euro E-Fahrzeuge mit verlängerter Reichweite, Range-Extender Fahrzeuge, Plug-In Hybrid Fahrzeuge: zwischen 1.000 und 3.000 Euro je nach CO2-Emissionen bei verwendung von erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom ansonsten zwischen 500 und 1.500 Euro. Zuschlag von 200 Euro je Fahrzeug bei verwednung von mind. 50% Biokraftstoff pro Jahr.
Voll-Hybrid-Fahrzeuge: 800 Euro bei Verwendung von mind. 50% Biokraftstoff ansonsten 400 Euro. |
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.
Eine Förderung von Privatpersonen ist nicht möglich. |
www.umweltförderung.at |
| Burgenland |
30% der Kosten (maximal 750 Euro) bei Neuanschaffung eines Elektro-PKW bzw. bei Umbau auf vollelektrischen Betrieb 30% der Kosten (maximal 350 Euro) bei Neuanschaffung eines Elektro-Mopeds bzw. Elektromotorrads 30% der Kosten (maximal 250 Euro) bei Neuanschaffung eines Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen |
Es werden nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland berücksichtigt. Das Förderausmaß ist auf 300.000 Euro (für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Erdgas- oder Biogasantrieb) begrenzt. Die Förderung endet mit dem Verbrauch der finanziellen Mittel spätestens am 31.12.2013 |
Burgenländische Energieagentur |
| Kärnten |
12% des jeweiligen Verkaufspreises bei Elektroautos (inkl. Akku-Miete für 60 Monate, sofern Batterien nicht im Kaufpreis enthalten sind), maximal jedoch 3.500 Euro |
Der Strombedarf muss aus erneuerbaren Energieträgern CO2-neutral erzeugt sein: durch Beteiligung an einem Bürgerkraftwerk oder durch Errichtung einer Photovoltaik-Einzelanlage. Hybridfahrzeuge und Range-Extender werden nicht gefördert.
Die Förderung ist auf 66 Elektroautos beschränkt. |
Lebensland Kärnten |
| Niederösterreich |
Für Privatpersonen: nicht rückzahlbarer Zuschuss von: 1.400 Euro pro Fahrzeuge bei Neukauf (Elektro, Plug-in-Hybrid)
für Taxiunternehmen und Fahrschulen: nicht rückzahlbarer Zuschuss von: 2.000 Euro pro Fahrzeug bei Neukauf (Elektro, Plug-in-Hybrid) |
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen mit Alternativantrieb.
Erstzulassung spätestens am 31.12.2013 |
Land Niederösterreich |
| Oberösterreich |
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Land Oberösterreich |
| Salzburg |
4.000 Euro bei Anschaffung eines mehrspurigen Elektrofahrzeugs (Klasse M1 oder N1) bei nachweislicher Schaffung zusätzlicher Ökostromkapazitäten
3.000 Euro beiVerwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen
ansonsten 2.000 Euro |
Gefördert werden Privatpersonen, KMUs, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine bei der Anschaffung von bis zu zwei mehrspurigen Elektrofahrzeugen. |
Klima- und Umweltpakt Salzburg |
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1.000 Euro bei Anschaffung eines Hybridfahrzeugs |
Gefördert werden Privatpersonen, KMUs, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine bei der Anschaffung von bis zu zwei Hybridfahrzeugen.
Die CO2-Emissionen laut Herstellerangabe dürfen 100g/km nicht übersteigen. |
Klima- und Umweltpakt Salzburg |
| Steiermark |
250 Euro bei Neuanschaffung eines zweispurigen Elektrofahrzeugs das keine behördliche Zulassung benötigt und das insbesondere der Unterstützung der Mobilität von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung dient. |
Gefördert werden natürliche Personen die das Fahrzeuge ausschließlich privat nutzen. Je Förderungswerber wird nur ein Fahrzeug gefördert. -Die Förderaktion endet mit 30.06.2013 |
Land Steiermark |
| Tirol |
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Land Tirol |
| Vorarlberg |
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Land Vorarlberg |