Elektrofahrzeuge
22.03.2013

Förderungen für Elektrofahrzeuge

Allgemeine Begünstigungen in der Kfz-Besteuerung

Für Elektrofahrzeuge wird keine NoVA (in Österreich beträgt die NoVA max. 16%) eingehoben. Weiters entfällt für ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer. Bei Hybrid-Fahrzeugen und Range-Extendern wird im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer lediglich die Motorleistung des Verbrennungsmotors besteuert.

Gemeindeförderungen

Informieren Sie sich zusätzlich auch bei Ihrer Heimatgemeinde über Förderungen. Neben den Landesförderungen bieten Städte und Gemeinden ebenfalls finanzielle Unterstützungen für E-Fahrzeuge an.

Förderungen für Elektrofahrzeuge

Bundesland Wieviel Bedingungen Nähere Informationen
Österreichweit Gefördert wird die Anschaffung (bzw. die Umrüstung) von bis zu 10 alternativ betriebenen Fahrzeugen (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht)
 
Einspurige Elektrofahrzeuge (Elektro-Scooter, Elektro-Motorräder): 500 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 250 Euro

Elektro-Leichtfahrzeuge lt. KFG §2 oder dreirädrige Elektrofahrzeuge: 1.000 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 500 Euro

Mehrspurige leichte Elektrofahrzeuge: 2.000 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 1.000 Euro

Mehrspurige Elektrofahrzeuge (ELektro-PKW): 4.000 Euro bei Verwendung von Ökostrom ansonsten 2.000 Euro

E-Fahrzeuge mit verlängerter Reichweite, Range-Extender Fahrzeuge, Plug-In Hybrid Fahrzeuge: zwischen 1.000 und 3.000 Euro je nach CO2-Emissionen bei verwendung von erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom ansonsten zwischen 500 und 1.500 Euro. Zuschlag von 200 Euro je Fahrzeug bei verwednung von mind. 50% Biokraftstoff pro Jahr.

Voll-Hybrid-Fahrzeuge: 800 Euro bei Verwendung von mind. 50% Biokraftstoff ansonsten 400 Euro.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.

Eine Förderung von Privatpersonen ist nicht möglich.
www.umweltförderung.at
Burgenland 30% der Kosten (maximal 750 Euro) bei Neuanschaffung eines Elektro-PKW bzw. bei Umbau auf vollelektrischen Betrieb

30% der Kosten (maximal 350 Euro) bei Neuanschaffung eines Elektro-Mopeds bzw. Elektromotorrads

30% der Kosten (maximal 250 Euro) bei Neuanschaffung eines Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen
Es werden nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland berücksichtigt.

Das Förderausmaß ist auf 300.000 Euro (für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Erdgas- oder Biogasantrieb) begrenzt.

Die Förderung endet mit dem Verbrauch der finanziellen Mittel spätestens am 31.12.2013
Burgenländische Energieagentur
Kärnten 12% des jeweiligen Verkaufspreises bei Elektroautos (inkl. Akku-Miete für 60 Monate, sofern Batterien nicht im Kaufpreis enthalten sind), maximal jedoch 3.500 Euro Der Strombedarf muss aus erneuerbaren Energieträgern CO2-neutral erzeugt sein: durch Beteiligung an einem Bürgerkraftwerk oder durch Errichtung einer Photovoltaik-Einzelanlage. Hybridfahrzeuge und Range-Extender werden nicht gefördert.

Die Förderung ist auf 66 Elektroautos beschränkt.
Lebensland Kärnten
Niederösterreich Für Privatpersonen:
nicht rückzahlbarer Zuschuss von:
1.400 Euro pro Fahrzeuge bei Neukauf (Elektro, Plug-in-Hybrid)

für Taxiunternehmen und Fahrschulen:
nicht rückzahlbarer Zuschuss von:
2.000 Euro pro Fahrzeug bei Neukauf (Elektro, Plug-in-Hybrid)
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen mit Alternativantrieb.

Erstzulassung spätestens am 31.12.2013
Land Niederösterreich
Oberösterreich Land Oberösterreich
Salzburg 4.000 Euro bei Anschaffung eines mehrspurigen Elektrofahrzeugs (Klasse M1 oder N1) bei nachweislicher Schaffung zusätzlicher Ökostromkapazitäten

3.000 Euro beiVerwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen

ansonsten 2.000 Euro
Gefördert werden Privatpersonen, KMUs, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine bei der Anschaffung von bis zu zwei mehrspurigen Elektrofahrzeugen. Klima- und Umweltpakt Salzburg
1.000 Euro bei Anschaffung eines Hybridfahrzeugs Gefördert werden Privatpersonen, KMUs, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine bei der Anschaffung von bis zu zwei Hybridfahrzeugen.

Die CO2-Emissionen laut Herstellerangabe dürfen 100g/km nicht übersteigen.
Klima- und Umweltpakt Salzburg
Steiermark 250 Euro bei Neuanschaffung eines zweispurigen Elektrofahrzeugs das keine behördliche Zulassung benötigt und das insbesondere der Unterstützung der Mobilität von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung dient. Gefördert werden natürliche Personen die das Fahrzeuge ausschließlich privat nutzen.
 
Je Förderungswerber wird nur ein Fahrzeug gefördert.
 
-Die Förderaktion endet mit 30.06.2013
Land Steiermark
Tirol Land Tirol
Vorarlberg Land Vorarlberg