ÖAMTC | Pickerl-Rechner
Das nächste Pickerl - ist es nächstes Jahr, in zwei oder sogar erst in drei Jahren fällig? Wie lange darf man überziehen?
Der Pickerl-Rechner hilft bei der Berechnung.
Wie funktioniert der Pickerl-Rechner?
- Fahrzeug-Kategorie auswählen, z. B.: Pkw/Kombi/Anhänger bis 3,5 t
- Datum der Erstzulassung eingeben, z. B.: August 2007
- "Fälligkeit Pickerl berechnen" anklicken
Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Als historisch typisierte Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Bei allen anderen Fahrzeugen muss jährlich überprüft werden.
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.