Ab 19. Jänner 2013 werden nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben. Diese neuen Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Zur Verlängerung ist keine ärztliche Untersuchung oder behördliche Prüfung erforderlich. Ältere Führerscheine bleiben vorerst weiterhin gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Erst ab Jänner 2033 soll es ausschließlich den neuesten EU-Scheckkarten-Führerschein geben.
Führerschein-Recht
EU-Führerschein: Was ist neu?
Ab Jänner 2013: 15 Jahre gültig, fälschungssicher, neue Führerscheinklassen
Führerschein fürs Moped
Der grüne Mopedausweis ist Geschichte: Ab 2013 gibt es für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge einen richtigen Führerschein mit der Lenkberechtigung für die Klasse AM. Die Ausbildung bleibt gleich. Neu ist für Mopedkandidaten ab dem 20. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung, wie sie derzeit schon für alle anderen Lenkberechtigungen vorgeschrieben ist. Der Führerschein fürs Moped wird auch im Ausland anerkannt, sofern der Lenker/die Lenkerin mindestens 16 Jahre alt ist.
Motorradfahren ab 16
Die Pkw-Anhängerbestimmungen werden vereinfacht
In Zukunft ist jede Kombination erlaubt, bei der das Gespann maximal 4,25 Tonnen wiegt. Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, wird lediglich ein Fahrtraining im Ausmaß von sieben Stunden nötig sein, und nicht wie bisher ein Erwerb der FS-Klasse BE. Die Klasse BE wird es weiterhin geben, doch wird sie künftig nur noch zum Ziehen von Anhängern bis maximal 3,5 Tonnen berechtigen.
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