Die Schutzbrief Leistungsübersicht
Was bringt der Schutzbrief?
Der Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (im geografischen Sinn), in Russland, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren, auf Madeira und auf Grönland.
(Stand: 10-12/Schutzbrief 2013. Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).)
Wo gilt der Schutzbrief?
Österreich: (01) 25 120 00
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 00
Für medizinische Notfälle:
Österreich: (01) 25 120 20
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 20
(Stand: 10-12/Schutzbrief 2013. Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).)
- Hubschrauber-Rettung in Österreich.
Nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis EUR 10.000,- pro geschützte Person. - Kranken-Rücktransport innerhalb Österreichs.
Wenn ein mindestens 3-tägiger Spitalsaufenthalt zu erwarten ist und eine Verlegung ins Heimatspital erforderlich wird. - Kinder-Rückholung innerhalb Österreichs.
Wenn durch Unfall oder Erkrankung der geschützten Person innerhalb Österreichs ihre Kinder keine Betreuungsperson mehr haben und nach Hause gebracht werden sollen. - Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich.
Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen. - Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich.
Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn unerwartet zusätzliche Nächtigungskosten entstehen. - Fahrzeug-Rückholung durch ÖAMTC Fahrer in Österreich.
Wenn Sie durch Erkrankung oder Verletzung Ihr Fahrzeug nicht selbst lenken können. Die Schutzbrief-Nothilfe sendet einen ÖAMTC Fahrer, der Sie mit Ihrem Fahrzeug samt Familie und Gepäck nach Hause bringt. - Krankenbesuch in Österreich.
Wenn ein längerer Krankenhaus-Aufenthalt in Östereich notwendig ist und eine nahestehende Person Sie oder einen der geschützten Angehörigen besuchen will. Fahrt- und Übernachtungskosten bis max. EUR 1.000,- werden vergütet. - Notfallpsychologische Beratung in Österreich.
Der Notfallpsychologe hilft direkt nach einem Unfall und betreut Sie telefonisch. - Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland.
Nach Unfall oder Krankheit bis EUR 10.000,- pro geschützte Person. - Kranken-Rücktransport aus dem Ausland.
Wenn bei Erkrankung oder nach einem Unfall ein Kranken-Rücktransport durchzuführen ist. Auch mit Ambulanz-Jet (siehe Linkbox). Ohne Kostenobergrenze. - Kinderrückholung aus dem Ausland.
Wenn durch Unfall oder Erkrankung der geschützten Person im Ausland ihre Kinder keine Betreuungsperson mehr haben und nach Hause gebracht werden sollen. Der Schutzbrief-Notruf sendet einen Betreuer, der die Kinder begleitet. - Rückholung von Haustieren aus dem Ausland.
Nach unvorhergesehener Erkrankung oder Unfall kann Ihr Haustier nicht mehr betreut werden. Ein Heimtransport des Haustieres (Hund, Katze) ist deshalb notwendig.. - Heimreise nach Unfall oder Erkrankung im Ausland.
Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen. - Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland.
Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn unerwartet zusätzliche Nächtigungskosten entstehen. - Fahrzeug-Rückholdienst durch ÖAMTC-Fahrer aus dem Ausland.
Wenn Sie durch Erkrankung oder Verletzung Ihr Fahrzeug nicht selbst lenken können. Die Schutzbrief-Nothilfe sendet einen ÖAMTC-Fahrer, der Sie mit Ihrem Fahrzeug samt Familie und Gepäck nach Hause bringt. - Krankenschutz im Ausland.
Vergütet Krankenhaus-, Arzt-, Ersttransport- und Medikamentenkosten. Bis EUR 75.000,- pro geschützte Person. - Krankenbesuch im Ausland.
Wenn ein längerer Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland notwendig ist und eine nahestehende Person Sie oder einen der geschützten Angehörigen besuchen will. Fahrt- und Übernachtungskosten bis max. EUR 1.000,- werden vergütet. - Notfallpsychologische Beratung im Ausland.
Der Notfallpsychologe hilft direkt nach einem Unfall und betreut Sie telefonisch. - Wildschadenhilfe in Österreich.
Wenn ein Fahrzeug, das auf eine Schutzbrief-geschützte Person zugelassen ist, durch einen Wild-Unfall in Österreich beschädigt wurde: Ihr Club vergütet 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 600,-. - Heim- oder Weiterreise per Bahn oder Ersatzwagen (z.B. Sixt-Mietwagen) in Österreich.
Nach Fahrzeugausfall übernimmt der Club die Rückfahrt per Bahn oder per Ersatzwagen bis maximal EUR 180,-. - Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall in Österreich.
Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn selbst ein ÖAMTC Pannenfahrer nach Panne oder Unfall Ihr Auto nicht flott machen kann und eine ungeplante Übernachtung erforderlich wird. - Fahrzeug-Rückholung in Österreich.
Rücktransport Ihres Fahrzeuges zu der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Fachwerkstätte, wenn eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist. - Abschleppdienst in Österreich.
Ihr Club sorgt für die Abschleppung und übernimmt Kosten bis zu EUR 220,-. - Wildschadenhilfe im Ausland.
Wenn ein Fahrzeug, das auf eine Schutzbrief-geschützte Person zugelassen ist, durch einen Wild-Unfall im Ausland beschädigt wurde: Ihr Club vergütet 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 600,-. - Heim- oder Weiterreise per Bahn oder Ersatzwagen im Ausland.
Nach Fahrzeugausfall übernimmt der Club die Rückfahrt per Bahn oder per Ersatzwagen bis maximal EUR 420,-. - Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall im Ausland.
Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person. - Fahrzeug-Rückholung aus dem Ausland.
Rücktransport Ihres Fahrzeuges zu der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Fachwerkstätte, wenn eine Reparatur im Ausland innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist. - Abschleppdienst im Ausland.
Vergütung der Abschleppkosten bis zu EUR 220,-. - Ersatzteilnachsendung ins Ausland.
Ihr Club besorgt die für eine Reparatur im Ausland erforderlichen Ersatzteile und sendet Sie Ihnen nach. - Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland.
Das geschützte Fahrzeug hat einen Totalschaden oder wurde gestohlen. Ihr Club übernimmt für Sie alle Behördenformalitäten und übernimmt die auflaufenden Kosten. Auch für eine eventuelle Verschrottung. - Pannenhilfe im Ausland.
Pannenhilfe durch die ÖAMTC-Partnerclubs - in der Regel kostenlos. Sollten aber Kosten anfallen, werden bis zu maximal EUR 100,- vergütet. - Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland.
Ersatz von Gebühren für die Neuausstellung bis max. EUR 1.000,-. - Notfall-Service in Österreich und im Ausland.
Erledigung von notwendigen Sofort-Maßnahmen, wie z.B. Verständigung von Familienangehörigen oder Firmen, Sperre von Kredit- oder Bankomatkarten nach Diebstahl oder Verlust, Arzneimittelbesorgung etc. - ÖAMTC Notfall-Kreditbrief für unerwartete Ausgaben im Ausland.
Zum Beispiel für Reparatur- oder Abschleppkosten, Heilbehandlungskosten oder Kosten für Rechtshilfe nach einem Unfall. Sie rufen die Schutzbrief-Nothilfe an und diese gibt eine Kostengarantie (meist per Fax) bis maximal EUR 1.000,- an den Rechnungsleger.
Wo gilt der Schutzbrief?
In Österreich, in allen Ländern Europas (im geografischen Sinn), in Russland, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren, auf Madeira und auf Grönland(und für Israelreisende: auch für Tagesausflüge nach Jordanien), sofern in dem jeweiligen Land Tourismus möglich ist und keine offizielle Reisewarnung besteht.
Der für die ÖAMTC-Mitgliedschaft angegebene Wohnsitz (bzw. bei Firmen-Schutzbriefen: Firmensitz) in Österreich (Heimatadresse) gilt als Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B. Kranken-Rücktransport, Fahrzeug-Rückholungen, Heimreise).
Österreich: (01) 25 120 00
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 00
Für medizinische Notfälle:
Österreich: (01) 25 120 20
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 20