Kfz-Überprüfungen

Die §57a-"Pickerl" Begutachtung

Beim ÖAMTC in jedem Punkt objektiv und kompetent.

1 Pickerl © Archiv
Die Pickerl-Überprüfung beim ÖAMTC ist unkompliziert, spart Zeit und Geld.

Was ist die §57a-Begutachtung?

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Die Begutachtung durch den ÖAMTC spart Zeit und Geld.

Vorteile der §57a-Begutachtung

  • Objektive Diagnose
  • Geringer Kostenbeitrag
  • Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Durch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht einen Tag lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichten
  • ÖAMTC Techniker geben Ihnen genau die Information, die Sie für Ihr Fahrzeug brauchen

Ablauf der ÖAMTC Pickerl-Überprüfung - Was muss ich tun?

Diese technische Dienstleistung wird nur exklusiv für ÖAMTC Mitglieder durchgeführt. Zu überprüfende Fahrzeuge müssen durch die richtige Mitgliedschafts-Art geschützt und auf das Mitglied zugelassen sein.

Bitte kontaktieren Sie zwecks Terminvereinbarung den Stützpunkt Ihrer Wahl oder buchen Sie einfach online . Den Link dazu finden Sie auch in untenstehender Linkbox.
Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten. Für die Überprüfung mitzubringen sind
  • ÖAMTC Clubkarte
  • Kfz-Zulassungspapiere

Wie viel kostet die Pickerl-Begutachtung?

Den zu entrichtenden Kostenbeitrag erfahren Sie bei Ihrem ÖAMTC Stützpunkt.

Was wird überprüft? (Prüfelemente)

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

  • in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • als historisches Fahrzeug typisiert: alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfiehlt der Club aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheits-Überprüfung.

Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Der ÖAMTC Pickerl-Rechner hilft bei der Berechnung.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?

  • PKW, Kombi bis 3,5t
  • LKW bis 3,5t
  • Versehrtenfahrzeuge PKW
  • Mopedcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
  • Motorräder
  • Mopeds (tlw. keine Terminvereinbarung erforderlich)
  • Anhänger
  • Zugmaschine
  • Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
Höhen-, Breiten- und Gewichtsbeschränkungen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger finden Sie in unserer Linkbox.

Fahrzeuge mit einer Kraftgasanlage benötigen vor der §57a-Begutachtung die Kraftgasanlagen-Überprüfung. Diese können Sie auch gegen Voranmeldung beim Club durchführen lassen. Mehr zur Kraftgasanlagen-Überprüfung finden Sie in den Downloads.

Vorsicht: Es gibt 2 Teile des Zulassungscheins:
Der 1. Teil ist länger und den hat man auch immer mit. Der 2. Teil ist um ein 1/4 kürzer und wird bei der Zulassungsstelle an den Typenschein geheftet. Für die §57a-Begutachtung sowie zum Mitführen bei den Fahrzeugpapieren ist unbedingt der 1. Teil erforderlich.

Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?

Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!), Anhänger
  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
  • abgasarme Motorräder
  • Elektro-Kfz
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.

NEU: Pickerl-Erinnerungsdienst online!
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