Verkehrswissenschaftliche Fachanalyse der TU Wien
Verkehrswissenschaftliche Fachanalyse der TU Wien zeigt fehlende „dringende Erforderlichkeit“ einer automationsunterstützten Zufahrtskontrolle am Beispiel der Wiener Inneren Stadt.
Stadtzentren bzw. Innenstädte weisen zumeist ein differenziertes Unfallbild im Vergleich zu anderen städtischen Bereichen auf. Unfallzahlen können erhöht sein, müssen es aber nicht. Die Unfallschweren sind zumeist niedriger. Die TU Wien hat sich dem Thema der Erforderlichkeit einer automationsunterstützten Zufahrtskontrolle angenommen und in einer Fachanalyse bewertet, ob es für die Wiener Innenstadt aus Sicht der Verkehrssicherheit – wie im Gesetz gefordert – ein dringendes Erfordernis zur Einführung dieser Maßnahme besteht. Die Ergebnisse sind eindeutig und werden nachstehend in aller Kürze dargelegt.
Wiener Innenstadt weist keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit auf
Im Detail zeigt die Untersuchung für den Zeitraum 2012 bis 2025 keine fortschreitende Verschlechterung der Verkehrssicherheit im Gebiet innerhalb der Wiener Ringstraße. Die Pkw-beteiligten Unfallzahlen schwanken, weisen aber keinen steigenden Trend auf.
Auch die mittlere Unfallschwere und die Zahl der Schwerverletzten je Unfall haben nicht zugenommen. Im Vergleich zu Wien insgesamt und zum – als Vergleichsgebiet herangezogenen 6. Bezirk – sind die durchschnittlichen Unfallfolgen innerhalb des Rings geringer.
Kein Nachweis auf Sicherheitsgewinn durch automationsunterstützte Kontrollen
Aus den historischen Unfalldaten kann lt. Untersuchung nicht festgestellt werden, in welchem Umfang die Unfälle durch solche Fahrten verursacht wurden, die nach dem zukünftigen Zufahrtsmodell unzulässig wären. Ebenso ist nach Prof. Hauger nicht nachgewiesen, dass gerade die automationsunterstützte Kontrolle – über die Wirkung der Zufahrtsregelung und herkömmlicher Kontrollen hinaus – einen wesentlichen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bewirken würde.
Die lokalen Unfallmuster sprechen vielmehr zunächst für örtlich und ursachenbezogen ansetzende Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Anpassungen der Radverkehrsführung, Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Geschwindigkeitsdämpfung, Änderungen von Vorrang- und Abbiegebestimmungen, bauliche Umgestaltungen einzelner Konfliktstellen sowie gezielte herkömmliche Kontrollen.
Eine flächendeckende Kameraüberwachung wäre demnach erst dann als erforderlich anzusehen, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass solche Maßnahmen die konkrete Gefahrensituation nicht gleich wirksam bewältigen können.
Studienergebnis: Keine „dringende Erforderlichkeit“ gegeben
Die Untersuchung weist zwar zum Teil lokale Verkehrssicherheitsdefizite und Konflikte zwischen Kfz-Verkehr sowie Fußgängern und Radfahrenden nach. Sie liefert jedoch keinen Nachweis für eine flächendeckende oder sich zuspitzende Gefahrenlage innerhalb der Wiener Ringstraße.
Prof. Hauger kommt daher zu folgendem, eindeutigen Schluss: Auf Grundlage des dokumentierten Unfallgeschehens kann die dringende Erforderlichkeit einer flächendeckenden automationsunterstützten Zufahrtskontrolle zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nicht hinreichend begründet werden.
Eine Zweckmäßigkeit der Maßnahme aus verkehrspolitischen, umweltbezogenen, ordnungspolitischen oder stadtgestalterischen Gründen wird dabei nicht ausgeschlossen. Derartige Zielsetzungen ersetzen jedoch nicht die für § 98h StVO erforderliche besondere verkehrssicherheitsbezogene Begründung.