
Neuerungen 2021
Mit Beginn 2021 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich und für Reisende einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.
© iStock-1289615390Neuerungen 2021 - Verkehrswirtschaft
Erhöhungen bei NoVA, motorbezogener Versicherungssteuer, Dienstwagennutzung
Für den Bereich Verkehrswirtschaft sind Erhöhungen bei Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogener Versicherungssteuer (mVSt) aufgrund des im Herbst 2019 beschlossenen Automatismus bereits fix. Zusätzlich haben die Regierungsparteien erst kürzlich beschlossen, dass es weitere massive Verschärfungen bei der NoVA ab Juli 2021 bis zumindest ins Jahr 2024 geben soll.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
"Die NoVA - die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist - wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer", weiß Martin Grasslober, Wirtschaftsexperte des Mobilitätsclubs.
Schon mit Jahreswechsel steigt sie für gut die Hälfte aller neuen Pkw. In jenen Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet beispielsweise bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020.
Die NoVA steigt für Pkw im Juli 2021 nochmals und anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 massiv. Ganz besonders trifft es größere und damit verbrauchsstärkere Autos, letztlich trifft es aber fast alle Neuwagenkäufe: So zahlt man zum Beispiel für einen Skoda Octavia Combi Ambition TDI DSG im Jahr 2021 keine NoVA, im Jahr 2024 sind es hingegen 660 Euro. Familien mit größerem Platzbedarf müssten für einen VW Sharan Family 1,4 TSI im Jahr 2024 sogar mehr als 3.000 Euro zusätzlich an NoVA bezahlen als im Jahr 2021.
Ab 1. Juli 2021 fällt auch für Klein-Lkw, wie zum Beispiel Kastenwägen, aber auch Pick-ups NoVA an. Wie auch bei Pkw wird es anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 Verschärfungen hierbei geben. Bei den jährlichen Verschärfungen für Pkw und Klein-Lkw wird gleich an mehreren Schrauben gedreht: Sinkende CO2-Abzugswerte und Malus-Grenzwerte sowie steigende Malus-Beträge und Anhebungen beim Höchststeuersatz sind vorgesehen.
Für Motorräder soll - ebenfalls ab 1. Juli - eine Anhebung des NoVA-Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent des Nettopreises kommen.
Positives zur NoVA gibt es für Menschen mit Behinderungen: Ab 1. Juli 2021 ist bei Vorliegen einer Befreiung auch das Leasing eines Neufahrzeugs NoVA-befreit möglich. Bislang ist dies nämlich nur beim Kauf möglich.
Versicherungssteuer (mVSt)
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. "Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung", stellt der ÖAMTC-Experte klar.
Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann man sich unter www.oeamtc.at/mvst ausrechnen.
Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Verschärfung beim Sachbezug
Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2021 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 138 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung.
Schon aufgrund der bisher bekannten Erhöhungen und Verschärfungen ist es laut ÖAMTC-Experten ratsam, beim Autokauf auf niedrige CO2-Emissionen und damit niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.
Jobticket
Geht es nach dem neuesten Vorschlag der Regierung soll es auch Verbesserungen für Arbeitnehmer beim Jobticket geben. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab 1. Juli 2021 eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung, dann müssen diese Tickets nicht mehr auf den Arbeitsweg beschränkt sein, um für den Arbeitnehmer steuerfrei zu sein. Somit könnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern künftig zum Beispiel auch österreichweit gültige Jahrestickets für den öffentlichen Verkehr steuerfrei zur Verfügung stellen.
Neuerungen 2021 - E-Mobilität

E-Mobilitätsförderung: Änderungen in den Fördervoraussetzungen für Privatpersonen sowie bei der Anschaffung privater E-Ladeinfrastruktur
Auch 2021 wird der Ankauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen finanziell unterstützt. Für 2021 steht wieder ein Gesamt-Förderbudget von 46 Millionen Euro zur Verfügung.
ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser gibt einen Überblick, was bisher bekannt ist.
Alternative Antriebsformen - geänderte Förderhöhen bei Ankauf
Eine Änderung wird es bei den Förderhöhen pro E-Pkw geben
Die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich ab dem Jahr 2021 von derzeit noch 5.000 Euro auf 4.000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2.500 Euro auf 2.000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden.
Unverändert bleibt die Förderung für Privatpersonen
Ab Jänner 2021 wird jeder privat angeschaffte E-Pkw mit 5.000 Euro, jeder Plug-in-Hybrid mit 2.500 Euro bezuschusst.
Für Privatpersonen ändern sich auch die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung
Die aktuell noch bestehende Diskrepanz in den Fördervoraussetzungen zwischen Privatpersonen und Betrieben wird ab 2021 beseitigt. Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von derzeit max. 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben, wodurch ab dem Jahr 2021 für Private wie auch für Betriebe dieselbe Anschaffungspreisgrenze gilt.
Förderung für private E-Ladeinfrastruktur
Ändern werden sich auch die Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung für private E-Ladeinfrastruktur: Ist aktuell zum Erhalt der Förderung für eine private Ladestation noch der gleichzeitige Kauf eines E-Pkw notwendig, wird ab Beginn des Jahres 2021 der Bonus für private E-Ladeinfrastruktur unabhängig von der Anschaffung eines E-Pkw beantragt werden können. Man benötigt somit zum Erhalt der Ladeinfrastruktur-Förderung in Zukunft nicht mehr den gleichzeitigen Kauf eines E-Pkw.
Neuerungen 2021 - Technik

Technische Neuerungen - Gurtwarner auch für Beifahrer und Rücksitze, Hörfunk-Empfang in Fahrzeugen der Klasse M vorgeschrieben
Neuerungen bringt das Jahr 2021 auch im technischen Bereich, z.B. bei den Gurtwarnern. Friedrich Eppel, stv. Leiter der ÖAMTC-Technik, gibt Auskunft über die neue EU-Verordnung.
Gurtwarner für Beifahrer und Rücksitze
"Seit 2014 ist ein Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte für den Fahrersitz verpflichtend vorgeschrieben. Zukünftig muss es an allen Vorder- und Rücksitzen der Klassen M1 und N1 und allen Vordersitzen aller anderen Klassen verpflichtend eingebaut werden", erklärt Friedrich Eppel, stv. Leiter der ÖAMTC-Technik. In der EU-Verordnung 2019/2144 wurde festgelegt, dass ab 01.09.2019 keine Typisierung neuer Fahrzeugmodelle und ab 01.09.2021 keine Neuzulassung von Fahrzeugen ohne die genannten Warnsysteme erlaubt ist.
Hörfunk-Empfang für bestimmte Fahrzeugklassen
Bereits vor dem Jahreswechsel müssen bestimmte Fahrzeugklassen über einen Hörfunk-Empfang verfügen: Konkret schreibt die EU-Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vor, dass in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M ab 21.12.2020 ein Empfänger eingebaut sein muss, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digitalen terrestrischen Rundfunk (z. B. DAB+) ausgestrahlt werden, ermöglicht.
Neuerungen 2021 - Recht

Rechtliche Neuerungen bei Führerschein, Strafen fürs Schnellfahren, Parken in Wien
Mit Beginn 2021 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige verkehrsrechtliche Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.
Einige Änderungen sind noch in Ausarbeitung. Der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer fasst zusammen, in welchen Bereichen Neuerungen zu erwarten sind, auch wenn großteils noch keine Details bekannt sind.
Strengere Strafen für Schnellfahren
"Eine Anhebung der Strafrahmen für Rasereidelikte bis zu 5.000 ist denkbar, ebenso eine Beschlagnahme von Fahrzeugen, mit denen Schnellfahrdelikte begangen wurden, um die Strafzahlung sicherzustellen. Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen", so Chefjurist Martin Hoffer zu möglichen Änderungen in diesem Bereich. Der Forderungskatalog aus dem Bereich der Grünen lässt noch eine Menge an möglichen weiteren Forderungen erahnen.
Digitaler Führerschein
Für Handysignatur- bzw. Bürgerkarten-Inhaber sollen ab Frühling 2021 Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden.
Britische Führerscheine
Wer einen britischen Führerschein, der ja ab 1. Jänner nicht mehr als (EWR- bzw.) EU-Führerschein gilt, auf einen österreichischen umschreiben lassen möchte, braucht dafür keine Prüfung.
Parken in Wien
In Wien steht eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung bevor, wobei Details hier noch nicht bekannt sind. "Von einer umfassenden Neuorganisation bis zu einer bloßen Ausweitung der bestehenden Kurzparkzonen - mit Tariferhöhung - ist alles möglich", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Vignette - Preisanpassung
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2021 um 1,5 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 92,50 Euro, jene für Motorräder 36,70 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 27,80 für Pkw bzw. 13,90 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,50 Euro für Pkw bzw. 5,50 Euro für Motorräder.
Fahrradtransport über die Grenze - neue rote Kennzeichentafeln
Für Touristen, die gerne ins Ausland ihr Fahrrad ins Ausland mitnehmen, kommt eine Erleichterung hinsichtlich der Kennzeichen auf dem Heck-Radträger:
Mit 12. April 2021 tritt eine Änderung in Kraft: Sie wird es ermöglichen, dass auch rote Kennzeichentafeln über die Grenze benützt werden dürfen, weil die neu ausgegebenen Tafeln das Internationale Unterscheidungszeichen tragen, so wie bisher die weißen Tafeln.
Es besteht natürlich keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten müssen, weil diese erst anzufertigen ist
Gelegenheitsverkehrsgesetz-Novelle
Ab 1. Jänner 2021 tritt die neue Regelung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Kraft. Damit werden Taxis und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe zusammengelegt. U. a. entfällt für Fahrten, die im Wege eines Kommunikationsdienstes abgeschlossen werden, die Taxameterpflicht. Außerdem können Fahrtkosten mit anderen Fahrgästen geteilt werden.
Neuerungen 2021 - Reisen

Was im nächsten Jahr hinsichtlich Visa, Brexit, Umweltzonen und Mitführpflichten zu erwarten ist
Die Covid19-Pandemie hat dem Reisejahr 2020 stark zugesetzt. Wie sich das kommende Jahr entwickelt und welche Reisemöglichkeiten es geben wird, bleibt abzuwarten. Einige Änderungen stehen jedoch an.
ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner kennt die Neuerungen für Reisende für das Jahr 2021.
BELGIEN: Einführung der Rettungsgasse
In Belgien wurde bereits am 1. Oktober 2020 die Rettungsgasse eingeführt.
FRANKREICH: neue Richtmengen für Einfuhr von Tabakwaren
Frankreich hat bereits mit Anfang August 2020 die Richtmengen für die Einfuhr von Tabakwaren aus EU-Ländern reduziert. Die neuen Richtwerte sind wie bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren und 250 g Rauchtabak.
GROßBRITANNIEN: Brexit - Änderungen u.a. bei Einreise und Roaming
Personalausweis genügt bald nicht mehr, eventuelle Roamingkosten steigen
Ab 1. Jänner 2021 ist das Vereinigte Königreich ein Drittstaat. "Bis auf Weiteres werden EU-Bürger aber kein Visum für die Einreise für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten benötigen. Der Reisepass wird für die Einreise jedenfalls akzeptiert", erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs. "Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur noch bis 30. September 2021 gestattet."
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, also der Rückseite der e-card, wird es nicht mehr den gleichen umfassenden grenzüberschreitenden Schutz im Krankheitsfall geben. Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird daher dringend empfohlen.
Ab Jänner 2021 sind auch die derzeit geltenden EU-Roaming-Vorschriften nicht mehr anwendbar. Das bedeutet, die Garantie für kostenloses Roaming endet. "Touristen in Großbritannien könnten somit von erhöhten Roamingkosten betroffen sein. Am besten informiert man sich bei seinem Mobilfunkanbieter über etwaige Gebühren", rät ÖAMTC-Expertin Renner.
ITALIEN: verschärfte Umweltzone in Bozen, Eintritt für Venedigbesuch
Die Umweltzone in Bozen wird ab Juli 2021 verschärft - es gilt dann ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen der Abgasnormen Euro 0 bis 4 (statt bisher 0 bis 3). Für Benzinfahrzeuge bleibt das Fahrverbot für die Abgasnormen 0 und 1 unverändert. Die Zone im Stadtgebiet Bozens ist Montag bis Freitag zwischen 7 und 10 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr aktiv.
"Die Stadtregierung von Venedig wollte bereits 2019 eine Eintrittsgebühr von Tagestouristen verlangen. Nach mehrmaliger Verschiebung, auch aufgrund der Corona-Pandemie, ist der Start für die Gebühreneinhebung nun für Juli 2021 geplant", weiß Touristikerin Renner. "Die Gebühr soll an stark frequentierten Tagen sechs bis acht Euro betragen, an weniger frequentierten drei Euro." Wie genau diese Gebühr eingehoben werden soll, ist allerdings noch nicht klar.
NIEDERLANDE: verschärfte Umweltzone in Amsterdam
Bereits seit 1. November 2020 dürfen in der Amsterdamer Umweltzone keine Diesel-Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 3 mehr fahren. Außerdem wurde die Fläche der Umweltzone auf das gesamte Gebiet innerhalb des Autobahnrings A10 ausgeweitet.
TÜRKEI: Mitführpflichten erweitert
Für Reisen in die Türkei benötigen österreichische Reisende schon seit März 2020 kein Visum mehr. Es ist ein touristischer Aufenthalt von durchgehend maximal 90 Tagen möglich. Wer länger bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Mitführpflicht in Fahrzeugen wird dort außerdem um einen Reservereifen erweitert.
RUSSLAND: Elektronisches Visum (eVisum)
Für Reisen nach Russland gibt es ab 1. Jänner 2021 ein einheitliches elektronisches Visum (eVisum), das bis zu 16 Tage gültig ist und die einmalige Einreise in das gesamte russische Staatsgebiet zulässt. "Die Kosten für den Antrag betragen rund 40 US-Dollar - es werden dafür keine Einladungen, Hotelreservierungen oder andere Dokumente, die den Zweck der Reise bestätigen, mehr benötigt", erklärt die Expertin.
TSCHECHIEN: Einführung der E-Vignette
Das Nachbarland Tschechien stellt von der Klebevignette auf die E-Vignette um. Diese kann auch online in einem offiziellen E-Shop bzw. an Selbstbedienungsautomaten an den Grenzübergängen gekauft werden.
EU-Drohnenverordnung

Ab 31. Dezember 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung.
Für einige Bestimmungen gibt es Übergangsfristen bis 1. Jänner 2023, ab dann sind die neuen Regeln vollständig anwendbar. Bis dahin können auch bereits gekaufte Drohnen unter gewissen Voraussetzungen noch verwendet werden.
Lesen Sie hier, welche Änderungen sich dadurch in Österreich ergeben und was man als Drohnenpilot zukünftig beachten muss.