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EuGH-Verfahren "Thermofenster" in Dieselautos

Zur Zeit läuft ein so genanntes Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu Rechtsfragen des „Thermofensters“.

In der anliegenden Fachinformation haben sich Professor Christian Piska und sein Team im Auftrag des ÖAMTC mit der Frage auseinandergesetzt, ob das „Thermofenster“ als unerlaubte Abschaltung der Abgasrückführung bei Dieselmotoren gänzlich verboten ist und vor allem, ob eine negative Entscheidung des EuGH in die Zulassung von derzeit im Verkehr befindlichen Fahrzeugen führen darf.

ÖAMTC-Fachinformation: Anmerkungen zum Vorabentscheidungsverfahren in den verbundenen Rs C-251/23 und C-308/23.

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Diese Fachinformation ist eine echte juristische Ausarbeitung und ist nur für juristisch erfahrene Leser:innen zu empfehlen.