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Automatisiertes Fahren

In zwei Fällen dürfen die Hände weg vom Lenkrad. Ablenkende Tätigkeiten wie telefonieren bleiben jedoch verboten.

Fahrspurassistenzsysteme Uwe Rattay
Fahrspurassistenzsysteme © Uwe Rattay

Mit 11. März 2019 trat die seit längerer Zeit erwartete Novelle zur Verordnung über das automatisierte Fahren in Kraft.

Martin Hoffer, ÖAMTC-Chefjurist:

"Einerseits erlaubt die Verordnung das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit 'Autobahnassistent mit automatischer Spurführung', andererseits das automatische Einparken mit Einparkassistent."

Freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen

Im Detail sieht die Novelle vor, dass auf Autobahnen und mautpflichtigen Schnellstraßen eine Kombination aus Spurhalteassistent und Abstands-Tempomat aktiviert sein darf. Dabei dürfen auch die Hände vom Lenkrad genommen werden.

"Allerdings muss man sofort eingreifen können, wenn eine unerwartete Situation auftritt", führt Hoffer aus. "Daher bleiben ablenkende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Bedienen eines Mobiltelefons, verboten." Auch in Baustellenbereichen darf das System nicht verwendet werden.

Mehr Mittelspurfahrer in Zukunft?

In diesem Zusammenhang befürchtet der ÖAMTC-Jurist allerdings, dass künftig noch mehr Autofahrer auf Mittelspuren unterwegs sein werden, da man auf der rechten Fahrspur im Normalfall immer wieder eher langsamere Fahrzeuge vor sich hat. "Genau für diese - Lkw und Busse - kann der Autobahnassistent beim Hintereinanderfahren auf Autobahnen aber durchaus eine große Hilfe sein", erklärt Hoffer.

Automatisches Einparken

Auch beim automatischen Einparken dürfen jetzt die Hände vom Lenkrad genommen werden. 

Assistenzsysteme_Einparken_CMS.jpg Werk

Der Einparkassistent darf prinzipiell bei Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht verwendet werden. Wenn der Systemhersteller auch den Betrieb mit Anhängern zulässt, darf auch damit automatisiert eingeparkt werden. Sinngemäß gilt das Gleiche auch für das Ausparken. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt in beiden Fällen immer 10 km/h.

Friedrich Eppel, ÖAMTC-Cheftechniker:

"Man darf nun sogar aussteigen und von außen beobachten, wie sich das Fahrzeug in die Parklücke schiebt. Bei unerwarteten Situationen muss man den Vorgang aber sofort abbrechen - wenn man sich außerhalb des Fahrzeuges befindet, mittels Fernsteuerung oder Handy-App."

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