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Temporäre Straßensperren

ÖAMTC beantwortet die wichtigsten Fragen!

Mit dem Beschluss des Nationalrates können einzelne Straßenabschnitte für die Dauer der Corona-Krise, längstens bis Ende 2020, für den Durchzugsverkehr gesperrt werden. Fußgänger sollen die Fahrbahn benutzen, um damit an Stellen mit schmalen Gehsteigen ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten zu können. Dies soll dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer

"Jetzt geht es um die Gesundheit der Österreicher. Sinnvolle Einschränkungen mit sichtbarem Nutzen für die Allgemeinheit stoßen erfahrungsgemäß auf breite Akzeptanz."

Um ein reibungsloses Miteinander aller Verkehrsteilnehmer unter den veränderten Bedingungen zu fördern, beantwortet der Rechtsexperte des ÖAMTC die wichtigsten Fragen rund um die neue Verordnung:

Gerade in dicht verbauten Gebieten ermöglicht nun die temporäre Nutzung von Fahrbahnen durch Fußgänger die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands. "Für den Mobilitätsclub ist allerdings auch klar, dass immer mehr Menschen auf das Auto angewiesen sind, denn die Zahl an dringend notwendigen Helfern steigt laufend", ergänzt Hoffer. "Demnach müssen entsprechende Hauptverkehrswege in jedem Fall gut befahrbar bleiben."