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Kopfhörer – die unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr

Die Verwendung von MP3-Playern, Handys oder anderen Geräten, die Musik abspielen können, ist im Straßenverkehr nicht ungefährlich.

"Man läuft Gefahr wichtige Informationen aus der Umgebung zu überhören oder zu übersehen", bringt es ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger auf den Punkt. "Denn oft hört man zuerst ein sich näherndes Fahrzeug, bevor man es sieht."

Kopfhörer erhöhen Unfallrisiko enorm

Die Überblendung von wichtigen akustischen Warnsignalen wie Klingeln, Hupen, Pfeifsignalen an Eisenbahnkreuzungen, Folgetonhörnern oder Lkw-Rückfahrwarnpiepse durch Musik aus dem Kopfhörer hindert den Gehörsinn daran, rechtzeitig vor potenziellen Gefahren zu warnen. "Eine verspätete Wahrnehmung führt zu einer verlängerten Reaktionszeit", erklärt Seidenberger. "Denn erst wenn ich etwas wahrnehme, kann ich auch darauf reagieren.

Die mangelnde Verarbeitung akustischer Informationen birgt aber noch ein weiteres Risikopotenzial. Überhört man beispielsweise ein herannahendes Fahrzeug, kann das auch zu unvorhersehbaren Handlungen führen. "Das plötzliche Queren einer Straße zählt etwa dazu", erläutert die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. "Das ist ein Unfallrisiko, dem sich Kopfhörer-Träger da aussetzen.

Fußgänger und Radfahrer besonders gefährdet

Vor allem unter Fußgängern und Radfahrern ist das Tragen von Kopfhörern weit verbreitet. "Und das obwohl sie die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind", zeigt sich Seidenberger verwundert. Die Auswirkungen von schweren Unfällen sind für Radfahrer und Fußgänger weitaus gravierender, da sie sich weder auf Knautschzone oder Airbags verlassen können. "Um sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben, ist es am besten, im Straßenverkehr gänzlich auf Kopfhörer zu verzichten", rät die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Gesetz nicht eindeutig, Strafen möglich

Gesetzliche Einschränkungen für die Verwendung von Kopfhörern gibt es in der Deutlichkeit zwar weder für Fußgänger noch für Radfahrer. "Das heißt aber nicht automatisch, dass nicht gestraft werden kann", ergänzt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

Die StVO sieht nämlich vor, dass sich Fahrzeuglenker in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet müssen, in der sie ihr Fahrzeug beherrschen und die zu beachtenden Rechtsvorschriften befolgen können. Das Tragen von Kopfhörern kann hier durchaus als Verstoß gegen diese Bestimmung anzusehen sein.

Zudem gilt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. "Kommt es auf Grund von Kopfhörern zu einem Unfall, kann dem Träger sogar eine Mitschuld angelastet werden", stellt Authried klar.