Verpflichtende Assistenzsysteme
Mehr verpflichtende Assistenzsysteme sollen die Sicherheit auf den Straßen erhöhen. Was kommt und was die Systeme leisten.
Was sind Fahrassistenzsysteme?
Fahrassistenzsysteme (FAS), englisch Advanced Driver Assistance Systems - (ADAS), sind elektronische Zusatzeinrichtungen in Kraftfahrzeugen zur Unterstützung des Fahrers in bestimmten Fahrsituationen. Hierbei stehen oft Sicherheitsaspekte, aber auch die Steigerung des Fahrkomforts im Vordergrund. Ein weiterer Aspekt ist die Verbesserung der Ökonomie.
Fahrassistenzsysteme können automatisch in Antrieb, Steuerung (z.B. Gas, Bremse) oder Signalisierungseinrichtungen des Fahrzeuges eingreifen oder warnen durch geeignete Mensch-Maschine-Schnittstellen den Fahrer kurz vor oder während kritischer Situationen. Derzeit sind die meisten Fahrassistenzsysteme so konzipiert, dass die Verantwortung beim Fahrer bleibt (er also autonome Eingriffe in der Regel „übersteuern“ kann) und dieser damit nicht entmündigt wird.
Verpflichtende Assistenzsysteme mit 6. Juli 2022
Assistenzsysteme können Leben retten. Mit einigen müssen bereits jetzt Neuwagen verpflichtend ausgerüstet sein (z.B. ESP oder Reifendruck- Kontrolle), weitere kommen, überwiegend mit 6. Juli 2022 für neu typisierte Autos und ab 6. Juli 2024 für alle Neuwagen, hinzu. Einige Systeme können vorübergehend abgeschaltet werden, sind jedoch nach dem Neustart des Fahrzeuges wieder aktiv. Neun Systeme müssen demnächst zur Serienausstattung gehören:
Tritt in die Bremsen. Das System erkennt einen möglichen Zusammenstoß und leitet selbstständig eine Notbremsung ein. Auch wenn ein Unfall nicht vermieden werden kann, verringert es die Geschwindigkeit und damit die Schwere eines eventuellen Aufpralls. Besondere Herausforderung: das Erkennen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie zum Beispiel Fußgänger. Zusätzlich sind deren Bewegungsmuster nur schwer vorauszusagen. Im ersten Schritt ab 2022/2024 muss das System Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrer und Fußgänger.
Nicht aus der Spur geraten. Das System hält das Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen. Mit einer Kamera oder - bei gefinkelteren Systemen - mit einer Kombination von verschiedenen Sensoren (von Kameras über Radar bis hin zu Infrarot) wird der Verlauf der Fahrspur erfasst. Spätestens beim Verlassen der Spur greift das System ein und lenkt das Fahrzeug wieder zurück. Es greift also aktiv in das Lenkgeschehen ein. Damit geht es in seiner Funktion über die "Spurverlassenswarnung" hinaus, die den Fahrer warnt (optisch, akustisch oder durch ein Vibrieren), wenn das Verlassen der Fahrspur droht, aber nicht aktiv eingreift.
Achtung, zu schnell! Soll den Fahrer unterstützen, die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten. Das Fahrzeug erfasst die jeweiligen Limits über Kameras, die die Verkehrszeichen erfassen, über Kartendaten (Navigationssystem) oder bei späteren komplexeren Systemen durch Infrastruktursignale. Überschreitet der Fahrer das Limit, muss er entweder vom Fahrzeug darauf aufmerksam gemacht werden (zum Beispiel durch eine optische Anzeige oder ein pulsierendes Gaspedal) oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits, also ein Einbremsen des Fahrers durch die Technik. Laut Verordnung sind ausdrücklich beide Arten von Systemen erlaubt.
Nicht einschlafen! Sekundenschlaf ist eine unterschätzte Gefahr. Etwa jeder vierte tödliche Verkehrsunfall auf Autobahnen soll durch den "Sekundenschlaf", ein kurzes Einnicken, verursacht werden. Der Müdigkeitsassistent warnt den Fahrer, wenn seine Wachsamkeit nachlässt. Bei der Entwicklung des Systems versuchte man es zuerst mit Kameras, die die Augenbewegungen des Fahrers überwachten. Aber einige Faktoren (etwa Brillen) erschweren das Erkennen von Müdigkeit. Mittlerweile werden bei den meisten Systemen die Lenkbewegungen analysiert, die bei Müdigkeit ein erkennbares Schema aufweisen.
Always pay attention! Bei nachlassender Konzentration des Fahrers (wie z.B. Nachrichtenschreiben am Handy oder vermehrten Zuwenden zu anderen Insassen) werden hier unterschiedliche Daten kontinuierlich ausgewertet und das Fahrzeug soll die Autofahrer mit einer dementsprechenden Warnung aufmerksam machen. Die verarbeiteten Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und müssen unmittelbar nach der Analyse gelöscht werden.
Achtung Notbremsung! Seit über 80 Jahren sind für Kraftfahrzeuge Bremslichter vorgeschrieben. Und so lange gab es nur zwei Bremslicht-Zustände: ein oder aus. Neue Fahrzeuge signalisieren der Umwelt eine Vollbremsung oft schon mit der Warnblinkanlage. Künftig wird eine solche Bremswarnung auch über die Bremslichter signalisiert: Wird mit starker Verzögerung abgebremst, signalisiert das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung und warnt damit nachfolgende Fahrzeuge. Wird durch einen Verzögerungssensor oder das ABS ausgelöst.
Alles im Blick! Informationen über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte werden in das Cockpit geliefert, wodurch primär Zusammenstöße bei der Rückwärtsfahrt verhindert werden sollen. Da der Raum hinter einem Pkw trotz Spiegelsysteme oft nur sehr schwer einsehbar ist, kommen hierbei unterschiedliche Technologien wie Radar, Kamera und Ultraschallsensoren oder eine Kombination daraus zum Einsatz. Dadurch wird eine möglichst zuverlässige Abbildung der Umgebung unter verschiedensten Bedingungen und Szenarien gewährleistet.
Daten analysieren! Dieses System soll unfallbezogene Parameter und anderen relevante Informationen vor, während und nach einem Aufprall, ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung, sammeln. Höchst präzise Datensätze ohne Verluste sind dabei zu generieren, welche vor einem unautorisierten Zugriff geschützt sein müssen. Jegliche Daten sind anonymisiert abzulegen und dürfen keine Schlüsse auf das Fahrzeug, den Halter oder Lenker zulassen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.
Never drink and drive! Durch eine standardisierte Schnittstelle ist gegebenenfalls eine einfachere Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre möglich. Diese kann eine Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges durch einen unter Alkoholeinfluss stehenden Lenker unterbinden. Die Anzahl der Unfälle verursacht durch alkoholisierte Lenker soll minimiert, und die Möglichkeit bei Auffälligkeiten präventiv eingreifen zu können, geschaffen werden.
Neue Anforderungen an Fahrassistenzsysteme ab 7. Juli 2026
Am 7. Juli 2026 treten in der Europäischen Union neue Sicherheitsvorgaben für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Kraft. Diese basieren auf der EU-Verordnung 2019/2144 und verpflichten Hersteller zur Integration weiterentwickelter Assistenzsysteme, die die Sicherheit im Straßenverkehr signifikant erhöhen sollen. Zusätzlich zu den seit 2024 vorgeschriebenen Assistenz- und Sicherheitssystemen müssen Fahrzeuge dann über ein erweitertes Notbremssystem, ein Konzentrations- und Ablenkungs-Warnsystem, einen Notfall-Spurhalteassistenten sowie einen verbesserten Kopfaufschlagschutz im Frontbereich verfügen.
"Die neuen Systeme sind ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zum einen wird der Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrenden erheblich gesteigert, zum anderen fokussiert der Ablenkungswarner auf eine der Hauptunfallursachen und kann so einen wichtigen Beitrag zur weiteren Reduktion der Unfallzahlen leisten bzw. die Schwere der Verletzungen verringern", begrüßt ÖAMTC-Techniker Daniel Deimel die Neuerungen.
Voraussetzung ist, dass die Systeme einwandfrei funktionieren. "Das Feedback von ÖAMTC-Mitgliedern sowie Umfragen des Clubs zeigen, dass Assistenzsysteme gut angenommen werden. Allerdings gibt es immer wieder Rückmeldungen zu teilweise problematischen Fehleinsätzen, z. B. ungerechtfertigten Notbremsungen und nervigen Warnungen. "Hier sind Gesetzgeber und Hersteller gleichermaßen gefordert. Die verpflichtenden Systeme müssen auf unterschiedlichste Szenarien und Hindernisse trainiert werden. Warnungen und Eingriffe müssen so abgestimmt sein, sodass der:die Fahrer:in nicht gestört, irritiert und überfordert wird", betont der Techniker des Mobilitätsclubs.
Dieses System muss nun auch Fußgänger:innen und Radfahrende zuverlässig erkennen. Droht eine Kollision, leitet das Fahrzeug selbstständig eine Notbremsung ein. "Diese Weiterentwicklung ist entscheidend, um Unfälle mit vulnerablen Verkehrsteilnehmer:innen zu vermeiden oder zumindest die Schwere von Verletzungen zu reduzieren", so Deimel.
Ein Kamerasystem überwacht die Augenbewegungen und das Fahrverhalten des:der Fahrer:in. Es warnt aktiv bei nachlassender Aufmerksamkeit oder gefährlicher Ablenkung. "Durch verbesserte Technologie erkennt das System jetzt nicht nur typische Augenbewegungen bei Müdigkeit, sondern auch Ablenkung durch Handynutzung, was ein großer Fortschritt in der Unfallprävention ist", betont Deimel.
Das System greift korrigierend ein und lenkt aktiv gegen, wenn das Fahrzeug ungewollt die Fahrspur verlässt. Diese Funktion ist nun – nach einer zweijährigen Toleranzfrist – auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend.
Die Anforderungen an den Kopfaufschlagschutz im Frontbereich der Fahrzeuge wurden erhöht, um den Schutz von Fußgänger:innen weiter zu verbessern.
ÖAMTC-Umfrage - Interesse an elektronischen Helfern, aber wenig Vertrauen
Aus Sicht des Mobilitätsclubs ist eine breite Akzeptanz von Assistenzsystemen ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Daher hat der ÖAMTC im April 2022 eine Umfrage unter 860 Mitgliedern durchführen lassen. Die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) zeigt sich an Fahrassistenzsystemen und automatisiertem Fahren "sehr" oder "eher interessiert". Die wichtigsten Informationsquellen sind Internet (55 Prozent), Autosendungen im Fernsehen (47 Prozent), Fachzeitschriften (38 Prozent) und persönliche Gespräche (29 Prozent). 84 Prozent geben an, dass ihr Fahrzeug über ein Assistenzsystem verfügt. Zu den häufigsten gehören Rückfahrkameras (70 Prozent), Tempomat (63 Prozent) und intelligente Lichtsysteme (46 Prozent). Die Mehrheit der Befragten (64 Prozent) sagt, sie kennt alle Signale ihres Fahrzeugs. Ein Drittel gibt an, die Symbole/Hinweiszeichen im eigenen Auto nur teilweise zu kennen. Die ÖAMTC-Umfrage im Detail.