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Club-Forderungen zu ökosozialer Steuerreform und - Klimabonus-Gesetz

MöSt in CO2-Steuer einrechnen, Klimabonus-Auszahlung durch BMK überdenken

Die Begutachtungsfrist zur ökosozialen Steuerreform endete am 6. Dezember 2021. "Insbesondere die Nicht-Einrechnung der bestehenden CO2-Besteuerung des Autos ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Hier sehen wir akuten Handlungsbedarf, denn immerhin zahlen die Autofahrer:innen schon jetzt allein über die Mineralölsteuer 162 bzw. 226 Euro pro Tonne CO2 für Diesel bzw. Benzin. Diese Belastung von Kraftstoff wird mit der Steuerreform auf 217 bzw. 281 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2025 steigen. Zumindest hätte man den MöSt-Aufschlag von 2011, der damals explizit als CO2-Aufschlag bezeichnet wurde, einrechnen müssen", erläutert Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Begrüßenswert ist für den Mobilitätsclub hingegen, dass über den Klimabonus die Menschen je nach ihrer Abhängigkeit vom Pkw entlastet werden sollen. Wiesinger: "Der Klimabonus ist zwar deutlich weniger treffsicher als die von uns vorgeschlagene Entlastung über die motorbezogenen Versicherungssteuer. Sie ist aber deutlich besser als die ursprünglich angedachte Entlastung per Gießkannenprinzip."

Die Forderungen des ÖAMTC im Überblick

  • Anerkennung der bestehenden CO2-Besteuerung im Straßenverkehr im Rahmen des nationalen Emissionszertifikate-Handelsgesetzes. Zumindest der "CO2-Zuschlag", der seit 2011 in der Mineralölsteuer enthalten ist, ist im nationalen Emissionszertifikate-Handelsgesetz zu berücksichtigen. Die Mineralölsteuer muss dann im Gegenzug auf das Niveau von vor 2011 gesenkt werden.
  • Mehr alternative Kraftstoffe: Durch den vermehrten Einsatz von alternativen Kraftstoffen können höhere CO2-Einsparungen erreicht werden, als das mittels vorgesehener CO2-Bepreisung veranschlagt ist. Im Sinne der Technologieoffenheit fordert der Mobilitätsclub daher, dass bei der CO2-Bepreisung auf die exakte Beimischung alternativer Kraftstoffe (z. B. E-Fuels) und deren CO2-Minderung Rücksicht genommen wird. Nur damit wird ein entsprechender finanzieller Anreiz zum vermehrten Einsatz dieser Kraftstoffe gesetzt, was zu einer unmittelbaren Reduktion des CO2-Austoßes ohne Umstellungsmaßnahmen führen würde.
  • Sofortige Wirkung des Preisstabilitäts-Mechanismus: Der Preisstabilitäts-Mechanismus würde erstmals 2023 einsetzen. Aufgrund der deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise muss dieser Mechanismus aus Sicht des Mobilitätsclubs jedoch schon im Kalenderjahr 2022 zur Anwendung kommen.
  • Zielgenauer Entlastung: Trotz grundsätzlich positiver Bewertung des regionalen Klimabonus fordert der ÖAMTC für all jene, die auf den Pkw angewiesen sind (z. B. Pendler:innen), eine über den Klimabonus hinausreichende finanzielle Entlastung.
  • Ineffiziente Auszahlung des Klimabonus durch das BMK: Weiters wäre die Auszahlung des regionalen Klimabonus durch das Bundesministerium für Finanzen (und nicht wie geplant durch das BMK) (kosten-)effizienter und würde den Prinzipien der Datensparsamkeit und -sicherheit gerecht werden.