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Neue §57a Pickerl-Regelung in Österreich: Jetzt Intervall & Fristen berechnen

Nutzen Sie den ÖAMTC Pickerlrechner, um Fälligkeit, Toleranzfristen und Überziehungsrahmen für Ihr Fahrzeug exakt zu berechnen.

Änderung der §57a-Intervalle

Ab 19. Mai 2027 werden die Begutachtungsintervalle der Fahrzeugklassen M1 (Pkw), L (Mopeds, Motorräder, Quads, Leichtfahrzeuge…), O1 und O2 (Anhänger bis 3,5t) sowie landwirtschaftliche Maschinen und Anhänger vom bestehenden 3-2-1 Intervall auf ein neues 4-2-2-2-1 Intervall umgestellt werden.

Bisher galt für Neufahrzeuge: Die erste Überprüfung war nach drei Jahren fällig, die zweite nach weiteren zwei Jahren und danach jedes Jahr.

Künftig muss ein Neufahrzeug erstmals nach vier Jahren überprüft werden. Anschließend sind drei weitere Überprüfungen jeweils im Abstand von zwei Jahren vorgesehen, danach wieder jedes Jahr (4-2-2-2-1). Achtung, auch für bereits zugelassene Fahrzeuge gelten die neuen Intervalle je nach Fahrzeugalter.

Die neuen Begutachtungsintervalle werden rückwirkend eingeführt. Fahrzeuge, welche in die Alterskategorie für längere Intervalle fallen, können eine Austauschplakette anfordern.

Eine §57a-Austauschplakette ist eine neu geschaffene Plakette, die im Zuge der Umstellung auf die längeren Begutachtungsintervalle ab Mai 2027 eingeführt wird. Sie ermöglicht es, bestehende Fahrzeuge ohne erneute technische Untersuchung an den neuen Rhythmus anzupassen. Dadurch können Halterinnen und Halter den Übergang auf das neue Fristenmodell auch bei bereits laufenden Prüfperioden nutzen. Die Austauschplakette kann man bei allen Begutachtungsstellen, Zulassungsstellen oder Landesprüfstellen erhalten.

Von der neuen Regelung nicht betroffen sind solche Fahrzeuge, für welche bisher auch schon andere Prüfintervalle gelten, wie beispielsweise Fahrzeuge der Klasse N (Lkw), Taxis oder historische Kraftfahrzeuge.

FAQs zur Verlängerung der §57a-Intervalle

ÖAMTC Angebot für die Mitglieder

  • Wenn es um das Wissen über den technischen Zustand des Fahrzeugs geht, empfehlen wir in den „Zwischenjahren“ insbesondere für Vielfahrer:innen sowie in alpinen Regionen, eine Durchsicht
    (z. B. die ÖAMTC Sicherheits-Überprüfung) stark belasteter Baugruppen (insb. Bremsen, Radaufhängung, Bodengruppe) durchführen zu lassen. 
  • Wir informieren unsere Mitglieder, worauf beim Austausch von Begutachtungsplaketten zu achten ist. Da sehr viele Fahrzeuge eine Austauschplakette erhalten werden und dadurch ein hoher Andrang bei den ausgebenden Stellen zu erwarten ist, empfehlen wir im Monat der Fälligkeit der alten Plakette zum Austausch zu kommen. Damit verteilt sich die Last der ausgebenden Stellen gleichmäßig über das ganze Jahr und lange Wartezeiten können vermieden werden.