Mietwagen
Tipps und Infos zur Mietwagenbuchung im Urlaub und Zuhause. Mit Checklisten für die Buchung und die Übernahme. Für ÖAMTC Clubmitglieder gibt es weltweit exklusive Rabatte bei der Buchung.
Mietwagen mit Clubvorteil
Das klassische Mietauto, welches tageweise gemietet werden kann, ist weltweit buchbar. Für Clubmitglieder werden auf der Plattform ÖAMTC Mietwagen Angebote z. B. in Italien, Griechenland, Spanien, Portugal oder auch den USA, Australien, Neuseeland als auch Südafrika u.v.a.m. mit Bestpreis Garantie zur Verfügung gestellt.
Weltweit billige Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder, inklusive Vollkaskoschutz.
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Wir freuen uns, Ihnen unser Produkt ÖAMTC Mietwagen präsentieren zu können. Durch unsere Kooperation mit der ADAC Autovermietung GmbH bieten wir:
- Premium Auto-Vermieter wie Avis, Europcar, Hertz oder Sixt
- Weltweit in über 50 Ländern
- Garantierte ÖAMTC Mitglieder Rabatte (bis zu 5%) mit Bestpreis Garantie
- Echte Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt im Schadensfall*
- Haftpflichtversicherung in vielen Ländern unbegrenzt*
- Unbegrenzte Kilometer*; Zusatzfahrer inklusive*; Steuern und Gebühren inklusive*
- Tagesaktuelle Preise, keine Umbuchungs- und Stornogebühren**
* Abweichungen bei einzelnen Ländern & Vermietern möglich. Bitte beachten Sie die Mietbedingungen.
** Bitte beachten Sie, dass sich der Mietpreis bei Umbuchungen ändern kann.
Klein-LKW-Transporter mieten
Transporter in Österreich mieten: Für den Umzug oder jeden anderen Transport. Mietstationen finden Sie in Dornbirn, Gerasdorf, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Klagenfurt, Linz, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach, Vösendorf und Wien NEU: Jetzt auch an zahlreichen Mietstationen in Deutschalnd Transporter mieten!
Ihre Vorteile als ÖAMTC Mitglieder:
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- Exklusive Rabatte für ÖAMTC Mitglieder auf die Originalpreise der Mietwagenpartner
- Vollkaskoschutz direkt vom Vermieter innerhalb Österreichs
- Zusatzfahrer Mindestens ein Zusatzfahrer (ÖAMTC-Mitglied) inklusive
- Bestpreis-Garantie: Garantierter Preisvorteil gegenüber den Internet-Preisen der Vermieter
- Stornierung und Umbuchung ist jederzeit KOSTENFREI vor Mietbeginn möglich
Mietauto: darauf sollten Sie achten
Worauf Sie bei der Übernahme und Rückgabe des Mietautos achten sollten, hilfreiche Tipps und Checklisten zum Downloaden.
Vom Preisvergleich über die Fahrzeugkontrolle bis zur Kreditkartenabrechnung
Die ÖAMTC-Touristik hat in Kooperation mit den Clubjuristen Tipps zum Thema Mietauto und zwei übersichtliche Mietwagen-Checklisten erstellt. Welche Checklisten-Häkchen bei einer Mietwagenbuchung unbedingt gemacht werden sollten:
- Preisvergleich
- Vertrag und Dokumente prüfen
- Für den Fall der Fälle Europäischen Unfallbericht einpacken
- Fahrzeugkontrolle bei der Übernahme
- Mitführpflichten beachten
- Nach dem Urlaub Kreditkartenabrechnung kontrollieren
So hilft der ÖAMTC im Notfall
Sollte es vor Ort Probleme geben, sind die ÖAMTC-Juristen im Notfall unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.
Unsere 12 Tipps
Rundgang ums Auto
Grundsätzlich sollte jeder Mieter vor Fahrtantritt durch einen Rundgang ums Auto den technischen Zustand des Fahrzeugs selbst überprüfen. Vor allem auf abgefahrene Reifen, mangelhafte Bremsen, Licht, Blech- oder Lackschäden ist zu achten. Selbst geringfügige Kratzer und kleinere Mängel sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Bestenfalls macht man auch gleich Fotos zur Dokumentation.
Tankregelung
In der Regel bekommt man den Mietwagen vollgetankt zur Verfügung gestellt, dennoch sollte man unbedingt die Tankregelung im Vorfeld abklären. Ist im Vertrag eine Übergabe und Rückgabe mit vollem Tank vereinbart, unbedingt sofort reklamieren, wenn die Tankanzeige nicht stimmt. Bietet der Vermieter als "Sonderservice" an, das Fahrzeug selbst wieder aufzutanken, muss man in der Regel mit höheren Kosten rechnen, als wenn man selbst zur Tankstelle fährt. Außerdem kann man die verrechnete Menge nicht kontrollieren.
Sauberkeit
Das Mietauto muss in der Regel bei der Rückgabe nicht blitzeblank geputzt sein, aber bevor der Wagen wieder abgegeben wird, sollte jeglicher Müll, Verpackungsmaterialien oder ähnliches entsorgt werden. Die Grundregel ist: Das Fahrzeug in dem Zustand zurückgeben, in dem man es auch übernommen hat.
Schriftlicher, verständlicher Vertrag
Den Mietvertrag sollte man sich unbedingt in einer verständlichen Sprache schriftlich geben lassen, durchlesen und bei Unklarheiten nachfragen. Alle Zusagen im Vertrag schriftlich festhalten.
Kreditkarte
Ein Auto zu mieten ist meistens ohne Kreditkarte nicht möglich. Wichtig ist auch die Kreditkarte bei der Übernahme des Mietwagens. Um sich Ärger bzw. Zusatzkosten zu ersparen, sind diese Punkte wichtig:
- PIN-Code
Bei der Übernahme des Mietwagens wird auf der Kreditkarte eine Kaution blockiert. Um das am Bezahlterminal zu bestätigen, ist auch häufig die Eingabe eines PIN-Codes erforderlich. Die Zahlungsbestätigung per Unterschrift wird aus Sicherheitsgründen immer seltener. Wer seinen PIN-Code nicht kennt, sollte diesen rechtzeitig bei der Bank anfordern.
- Ausreichend hoher Deckungsrahmen
Die Kaution, die auf der Kreditkarte blockiert wird, kann bis zum Dreifachen des Mietpreises betragen. Die Kreditkarte muss zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechend gedeckt sein - sonst kann die Aushändigung verweigert werden.
- Hauptmieter = Kreditkarteninhaber
Bei der Buchung sollte man darauf achten, dass der Name des Hauptmieters mit dem Namen auf der Kreditkarte übereinstimmt. "Anderenfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution nicht akzeptiert.
Dokumente
Im Vorfeld sollte man sich erkundigen, welche Dokumente wie Führerschein, Internationaler Führerschein, Personalausweis usw. benötigt werden.
Altersgrenzen
Altersbeschränkungen beachten. Manche Autovermieter fordern ein Mindestalter zwischen 21 und 25 Jahren, andere legen ein Höchstalter fest. In Spanien liegt das durchschnittlich bei 79 Jahren. Wer die Altersgrenzen nicht erfüllt, zahlt extra oder bekommt gar kein Auto. Vorausgesetzt wird auch, dass man mindestens ein Jahr im Besitz eines Führerscheins sein muss.
Wer darf lenken?
Wichtig ist auch vorab zu klären, wer mit dem Auto fahren darf: Scheint nur ein Fahrzeuglenker im Mietvertrag auf, besteht auch nur für diese eine Person Versicherungsschutz. Zusatzgebühren für weitere Lenker wären eigentlich in Europa unnötig und stellen ein "Körberlgeld" für Mietwagenfirmen dar.
Versicherungsschutz prüfen
Besteht nur eine Haftpflicht- oder auch eine Vollkaskoversicherung?
Bei der Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, wie hoch die Deckungssumme ist, d. h. der Höchstbetrag, den die Versicherung für von Ihnen verursachte Schäden bezahlt. Reicht diese Summe nicht, haften Sie mit dem Privatvermögen. Der ÖAMTC empfiehlt, einen Mietwagen nur dann anzumieten, wenn für diesen eine ausreichend hohe Haftpflichtdeckungssumme besteht. Tipp: In der
ÖAMTC Kfz-Haftpflichtversicherung* ist eine kostenlose Auslands-Mietwagen-Lenkerhaftpflicht (in Europa, max. 31 Tage) bis 7 Millionen Euro inkludiert.
Deckungsumfang und Selbstbehalt
Gerade wenn man mit einem unbekannten Auto in einem fremden Land unterwegs ist, ist ein Kaskoversicherungsschutz wichtig. Eine Vollkaskoversicherung mit einem ähnlichen Deckungsumfang wie in Österreich ist leider nicht überall selbstverständlich. Mieter sollten unbedingt Details hinsichtlich Deckung und Selbstbehalt erfragen, weil die Vermieter oft für Laien unverständliche Kürzel wie CDW (Collision Damage Waiver) verwenden und gerade bei der Höhe des Selbstbehalts enorm sind. Außerdem wird oft der Selbstbehalt sofort fällig, auch wenn der Mieter schwört, den Schaden habe sein Unfallgegner verschuldet! Den vorweg abgezogenen Selbstbehalt erhält der Mieter oft erst nach vielen Monaten langen Wartens - nach Zahlung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung - zurückgezahlt.
Wer den Selbstbehalt reduzieren oder sogar ganz ausschließen möchte, muss im Urlaubsland mit Prämienzuschlägen rechnen. Es ist ratsam, bereits von zu Hause aus, einen Mietwagen bei einem Vermittler zu buchen, bei dem eine Kaskoversicherung ohne Selbstbehalt inkludiert ist beispielsweise bei ÖAMTC Mietwagen.
* Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: SK Versicherung AG
Mitführpflichten
Zu beachten sind auch etwaige gesetzliche Mitführpflichten, die auch für Mietautos gelten. Über die geltenden Mitführpflichten - z.B. für Autoapotheken, Warnwesten, Ersatzlampenset sowie über Verkehrsregeln im Urlaubsland - kann man sich in der ÖAMTC Länder-Info informieren.
Bei Panne, Unfall, Diebstahl
Unbedingt nachfragen, was im Falle einer Panne, bei Unfall oder Diebstahl zu tun ist. Sicherheitshalber immer die Polizei verständigen und einen Unfallbericht anfertigen. Apropos Unfallbericht: Besorgen Sie sich noch zu Hause beim ÖAMTC einen Europäischen Unfallbericht oder auch hier als Download verfügbar.
Versteckte Kosten und Fallen im "Kleingedruckten"
- Bearbeitungsgebühren und Kilometerbegrenzung sind unüblich.
- Im Mietpreis sollten Mehrwertsteuer und unübersichtliche Sondersteuern bereits enthalten sein - am besten schriftlich bestätigen lassen.
- Reinigungskosten können extra anfallen, sollten aber inklusive sein.
- Viele Mietwagenfirmen buchen Geldstrafen für Verkehrsdelikte und nicht bezahlte Parkgebühren ohne Rücksprache von der Kreditkarte des Mieters ab und schlagen noch eine eigene Verwaltungsgebühr dazu.
- In Ländern, wie beispielsweise Italien, kann außerdem auch eine Straßennutzungsgebühr zusätzlich zur Maut berechnet werden.
- Keine unnötigen Versicherungen aufschwatzen lassen. Durch ein harmloses Ankreuzen einer unverständlichen Abkürzung zahlt man horrende Summen für sinnlosen Versicherungsschutz, wie zusätzliche Insassen- oder Gepäckversicherungen.
- Service- und Tankgebühren sind üblich, sofern die Tankregelung nicht eingehalten wird.
- Extra-Kosten für Zubehör wie Kindersitz sind üblich.
ÖAMTC Tipp
Die Billigtarife kleiner, unbekannter Mietwagenfirmen im Urlaubsland sind zumeist mit einschränkenden Konditionen verbunden - seien es die Freikilometer oder minimierte Versicherungsleistungen. Außerdem stellt sich die Frage nach der Fahrzeugsicherheit. Es kann auch passieren, dass der Vertrag nur in der Landessprache gehalten ist. Hat man als Kunde das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden oder wirkt der Anbieter nicht seriös, sollte man am besten gleich die Finger davon lassen.
Carsharing
Autos, E-Scooter und E-Moped-Scooter: es gibt schon viele Fortbewegunsgmittel zum ausleihen. Die neue Mobilität bringt neue Anbieter und Möglichkeiten, speziell im urbanen Raum.
Beim Carsharing gibt es private und kommerzielle Anbieter. Teilweise sind große Autohersteller eingestiegen, teilweise Verkehrsdienstleister, die ihren Kunden auch ein Angebot für "die letzten Kilometer" vom Bahnhof bis zum Ziel machen wollten. Die kommerziellen Anbieter verzeichnen mittlerweile ansehnliche Wachstumsraten. Für die Autohersteller sind Carsharing-Angebote eine Ergänzung zum Neuwagengeschäft. So erreichen sie Menschen, die kein Auto besitzen wollen, aber punktuell eines nutzen wollen.
ÖAMTC Mobilitäts-Rechtsschutz*
Ohne eigenes Kfz
Für Lenker/Verkehrsteilnehmer auf die kein Kfz zugelassen ist wie z.B. als Dienstwagen-Nutzer, bei Carsharing, ...
- Lenker- und Führerschein-Rechtsschutz
- Verkehrsteilnehmer-Rechtsschutz
Für Kfz-Besitzer
Für Pkw, Kombi, Lkw bis 1,5t Nutzlastoder einspurige Kfz einschließlich angekoppeltem Anhänger
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
- Lenker- und Führerschein-Rechtsschutz
- Verkehrsteilnehmer-Rechtsschutz
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG